Angela Holzer | Essay |

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft und Plan S

Open Access ist als wissenschaftspolitisches Ziel in Europa spätestens seit 2012 fest verankert. Mit den im Mai 2016 veröffentlichten »Coun­cil Con­clu­sions on the transition towards an Open Science system« wurde die Zielmarke vorgegeben, dass bis 2020 Open Access der Standardmodus wis­sen­schaft­­lichen Publizierens sein solle. 2018 wurde der so genannte Plan S durch den damaligen Open-Access-Sondergesandten der Europäischen Kom­­­mis­sion, Robert-Jan Smits, ins Leben gerufen. Er kam insbesondere des­halb zustande, weil erkennbar wurde, dass das bereits 2012 formulierte Ziel nicht er­reicht werden kann. Schließlich lag die Quote von unmittelbar zu­gäng­lichen Publikationen in reinen Open-Access-Zeitschriften (so ge­nann­ter gol­de­ner Open-Access) in den großen entwickelten Ländern Euro­pas (Deutsch­land, Großbritannien, Frankreich, Italien) im Jahr 2017 le­dig­lich zwischen 12 und 16 Prozent. Selbst wenn man alle Ar­tikel be­rück­sich­tigt, die 2019 im Open Access verfügbar waren (goldener, hybrider, grüner Open Access) liegt die Quote global betrachtet bei nicht mehr als circa 31 Prozent.[1]

Während auf europäischer Ebene Aspekte der Wirtschaftsförderung eine Rolle bei der Open-Science-Agenda spielen, unterstützt die DFG Open Ac­cess bereits seit 2003 aus der Überzeugung heraus, dass es die logische Kon­se­quenz in der Entwicklung wissenschaftlichen Publizierens im digitalen Zeit­­­alter darstellt. Open Access dient der Wissenschaft dadurch, dass der wis­­­­senschaftsinterne Austausch potenziell befördert wird, indem For­schungs­­ergebnisse und neue Erkenntnisse unmittelbar für alle frei zugäng­lich sind. Wissenschaftliche Informationen stehen, wenn nicht unbedingt und per se schneller – je nach Verfahren der Qualitätsüberprüfung –, so doch ohne Zugangsschranken zur Verfügung und sind im Idealfall, also dem Open Access entsprechend der Definition in der Berliner Erklärung, um­fas­­send und rechtlich abgesichert nachnutzbar, wenn die Urheber Nut­zungs­­lizenzen (CC-BY-Lizenzen) vergeben. In dieser die Wissenschaft be­för­­dernden Funktion unterstützt die DFG Open Access, nicht jedoch als Selbst­­zweck. Daher sollte – nach Ansicht der DFG – die Open-Access-Trans­­­for­mation für alle Fächer und Disziplinen in den an ihre je spezifischen tra­­dier­ten Publikationspraktiken angepassten Formen, Formaten und auch Ge­schäfts­modellen umgesetzt werden.[2] Schließlich bestehen in einzelnen Fä­chern besondere Hindernisse (etwa im Feld der Kunstgeschichte, wo un­ver­­hält­nismäßig hohe Verbreitungskosten aufgrund von Lizenzzahlungen bei Dritt­rechten an Inhalten, insbesondere Bildern und Abbildungen, an­fal­len), die Beachtung finden müssen. Letztlich gibt es daher legitime Grün­de, im Ein­­zelfall auch gegen eine Open-Access-Publikation zu ent­scheiden.

Das zentrale und erste Prinzip des Plan S ist die Verpflichtung der För­der­nehmer beziehungsweise der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Open-Access-Publikation ab 2021. Die unterzeichnenden Or­ga­ni­sa­tio­nen streben an, eine solche Verpflichtung in ihren Regularien einzuführen. Die DFG verpflichtet mit Stand Ende 2019 ihre Fördernehmer, also die in DFG-Projekten geförderten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nicht dazu, die Ergebnisse aus DFG-geförderter Forschung im Open Access zu publizieren. Daher ist die DFG auch kein Mitglied der cOAlition S. Sie fordert aber dazu auf, im Modus des Open Access zu veröffentlichen.[3] Da­r­über hinaus hat sie in ihrem Kodex zur Guten Wissenschaftlichen Praxis aus dem vergangenen Jahr festgehalten, dass die Herstellung eines öffentlichen Zu­gangs zu den Ergebnissen wissenschaftlicher Arbeit ein Standard guter wis­senschaftlicher Praxis ist.[4] Ein die DFG von anderen na­tio­nalen Fördereinrichtungen unterscheidendes Merkmal ist ihre Ver­fasst­heit als Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft. Diese Be­son­derheit führt dazu, dass strategische Entscheidungen, wie etwa die Ver­pflich­tung zur unmittelbaren Open-Access-Publikation, im Senat getroffen werden müs­sen. Bislang hat der Senat keine diesbezügliche Diskussion ge­führt.

Würde eine solche Diskussion geführt, gäbe es verschiedene Ebenen zu be­rücksichtigen: Zum einen wäre da die verfassungsrechtliche Ebene, die unter anderem zu beachten hat, welche Funktion der DFG aktuell im Wis­sen­schaftssystem zukommt und zu welchem Anteil ihre Dritt­mittel­för­de­rung faktisch in die Grundfinanzierung von Forschungsvorhaben eingreift.[5] Zum anderen wäre die Ebene der Disziplinengerechtigkeit zu bedenken. Darüber hinaus gehört zu dieser Debatte ebenso die Frage, mit welchen ökonomischen Konsequenzen unter den gegenwärtigen Be­din­gun­gen eine solche Verpflichtung einhergehen würde. In Großbritannien et­wa hatte die Verpflichtung zu Open-Access-Publikationen gekoppelt mit der Bereitstellung von Mitteln eine Erhöhung der Publikationskosten zur Fol­ge. Letztlich sind auch andere bereits in Gang gekommene Diskussionen von Be­lang, etwa dazu, welche Bewertungsmaßstäbe und -praktiken be­züg­lich Publikationen aktuell im Wissenschaftssystem gelten und inwiefern da­durch auch Dysfunktionalitäten des Publikationswesens verfestigt werden.

All diese Ebenen werden implizit durch die Vorschläge des Plan S be­rührt. Darüber hinaus enthält Plan S in seinen weiteren zehn Maßnahmen ebenso Aspekte, die durch die Verfügbarmachung geeigneter Pub­li­ka­tions­orte sowohl Disziplinengerechtigkeit herstellen als auch auf die Veränderung der aktuellen ökonomischen Situation im Publikationswesen abzielen und eine höhere Transparenz in puncto Publikationskosten ermöglichen sollen.[6]

Die DFG trägt viele dieser Ziele des Plan S mit und hat einige schon vor der Ausformulierung des Plan S umgesetzt.[7] Insbesondere ermöglicht die DFG seit über einem Jahrzehnt den Aufbau von Open-Access-Infra­struk­tu­ren, etwa in Form von Repositorien oder Zeitschriften. Bereits 2009 initi­ier­te sie zudem ein strukturbildendes Programm, über das Hochschulen den gol­denen Weg des Open Access verankern konnten (Open Access Publizieren). Seit 2010 gilt bei dieser DFG-Förderung eine Kappungsgrenze in Höhe von 2.000 € (inklusive Mehrwertsteuer) für die Kosten der Publikation eines Ar­tikels im goldenen Open Access, die auch im Rahmen der Selbst­ver­pflich­tung mancher Einrichtungen für deren eigene Mittel eingehalten wird.[8] Im Rahmen von Plan S werden aktuell Studien und Pilotvorhaben[9] in Auftrag gegeben, die untersuchen, wie Kostentransparenz für Verlagsdienst­leis­tun­gen hergestellt werden kann. Das Ziel muss sein, die Preise für eine Pub­li­ka­tion adäquat zu den dafür anfallenden Dienstleistungen zu gestalten.

Die ebenfalls im Plan S vorgeschlagene enge Koordination von Kon­sor­tien, wissenschaftlichen Einrichtungen und Förderorganisationen ist in Deutsch­land schon lange institutionalisiert und auf verschiedenen Ebenen an­ge­siedelt, beispielsweise bei der Allianz der Wissenschaftsorganisationen. So ist die Förderung von überregionalen Lizenzen mit den dazugehörigen wis­senschaftsfreundlichen Grundsätzen im Rahmen der Allianz entstanden. Auch DEAL ist ein Projekt der Allianz der Wissenschaftsorganisationen.  Nicht nur über den Aufbau von Infrastrukturen, sondern auch über die   För­de­rung von Lizenzverträgen im Programm Überregionale Lizenzierung un­­ter­stützt die DFG seit Langem neben dem goldenen ebenso den grünen Open Access. Aktuell fördert sie zudem den Neuabschluss von Open-Access-Trans­formationsverträgen, mit denen auch kleine und mittel­stän­di­sche Ver­la­ge ihr Angebotsportfolio in den Open Access überführen können. Bis Ende 2024 sollen dem gegenwärtigen Stand zufolge Inhalte auch unter Plan S als kompatibel gelten, die über solche Verträge in den Open Access ge­langt sind. Ziel der Verträge ist es, eine Doppelzahlung auszuschließen, die beim »Frei­kauf« einzelner Artikel in ansonsten zugangsbeschränkten Zeit­schriften nicht ausgeschlossen werden kann.

Es ist mittlerweile in der Tat deutlich, dass fast 20 Jahre nach der Berliner Er­klärung Open Access zu einem Thema von allgemeiner Relevanz ge­wor­den ist und eine klare wissenschaftspolitische Präferenz dafür existiert.[10] Den­noch steigt die Open-Access-Quote bislang nur langsam und die mög­li­chen Arten des Publizierens via Open Access werden immer vielfältiger. In dieser Land­schaft sind die rechtlichen und ökonomischen Konsequenzen der ver­schie­de­nen Publikationsoptionen für einzelne Wissenschaftlerinnen und Wis­sen­schaft­ler nicht mehr unbedingt sofort offensichtlich. Jedoch soll­te für jede Auto­rin und jeden Autor aus den Publikationsoptionen er­sicht­lich sein, wel­che Personen und Pro­zesse hinter dem Publika­tions­organ[11] stehen (etwa in Be­zug auf die Seriosität und Qua­li­tät). Zudem kommt auch den Bi­b­liotheken auf­grund ihrer his­to­ri­schen Funk­tion und Expertise für die Li­te­ratur­ver­sor­gung eine wichtige Rolle da­­bei zu, Open Access-Angebote auch in wirt­schaft­li­cher Hinsicht zu prüfen, Open Access auf eine wis­sen­schafts­dienliche Art zu or­ganisieren und sicher­zu­stel­len sowie dazu Bera­tungs­­dienstleistungen an­zu­bieten. In Deutschland ge­schieht das schon sehr umfassend. Zu diesen Auf­ga­ben gehört auch, die Daten­in­tegrität zu schüt­zen[12] und die Datenmündigkeit der Wis­sen­schaftlerinnen und Wissenschaftler zu be­för­dern: Jede*r Pub­li­zie­ren­de sollte wissen kön­nen, was mit den eigenen Nut­zungs- und Zugriffsdaten pas­siert, un­ab­hängig davon, ob er oder sie im Open Access liest oder nicht. Die ins­be­son­de­re bei kommerziellen Verlagen ge­ne­rier­ten Daten sind in den Zeiten des In­for­­ma­tions­­kapitalismus als Big Data bares Geld wert. In die­sem Zusam­menhang sind bereits erste Fälle bekannt geworden, in denen die Da­ten wis­sen­schaft­li­cher Aktivität zu Überwachungs­zwecken von staat­lichen Organen ange­for­dert beziehungsweise Daten an In­ter­essierte ver­kauft worden sind.[13] (Lamdan 2019).  Vor diesem Hintergrund kön­nen auch die Vorgaben des jeweiligen Pu­b­li­kationsorgans hinsichtlich der Art seiner Da­ten­verwertung ein Aspekt wer­den, der bei der Auswahl des Pub­li­­ka­tions­ortes entscheidend von Belang ist.

Aktuell wird auch der Stellenwert monografischer Werke im Open Access ein zunehmend wichtigeres Thema, da auch hier Dis­zi­pli­nen­ge­rech­tig­keit her­ge­stellt werden soll. Darüber hinaus sollen einschlägige Pub­li­ka­tions­mög­lich­kei­ten offeriert und genutzt werden, und zwar derart, dass eine nach­haltige In­­frastruktur entsteht. Entsprechende Empfehlungen wurden kürz­lich von Scien­ce Europe[14] vorgelegt. Mit den Universitätsverlagen hat Deutsch­land eine hervorragende, schon lange aktive Basis für die frei zu­gäng­liche Buch­pro­duk­tion, auch weitere Verlage machen inzwischen der­ar­ti­ge Angebote. Aktuell über­arbeitet die DFG ihre Richtlinien zur Förderung der »Pub­li­ka­tions­bei­hilfe« für wissenschaftliche Monografien. Plan S hin­ge­gen vertagt die The­ma­tik der Monografien, hat sie aber bisher nicht aus­geklammert.

Zu den Zielen des Plan S gehört jedoch nicht nur, dass nun, 20 Jahre nach der Berliner Erklärung, wissenschaftliche Erkenntnisse ausschließlich frei zu­gäng­lich sind. Ebenso zielt er darauf ab, die Kräfteverhältnisse im wis­sen­schaft­lichen Publikationswesen so zu gestalten, dass das Wis­sen­schafts­system die Dysfunktionalitäten beseitigen kann, die sich durch Fehl­an­reize für zu viele oder ausschließlich an bibliometrischen Indikatoren orien­­tierte Publikationen auf das wissenschaftliche Verhalten niederschlagen (insbesondere hoher Pub­li­­kationsdruck und die daraus folgende Flut an Ver­öf­­fentlichungen): Die Ver­brei­tung von Erkenntnissen ist der zentrale As­pekt von Wissenschaft, daher soll­te die Verbreitung und Wahrnehmung von Er­kenntnissen – gerade im digi­ta­len Zeitalter – so wenig wie möglich be­schränkt, aber auch nicht durch ex­trin­sische Faktoren künstlich befördert wer­den. Übermäßige Zahlungen so­wohl für den Zugang als auch für die Pub­likation sind schlichtweg nicht ge­recht­fertigt.

Vor diesem Hintergrund kann die freie Zugänglichkeit zu For­schungs­er­geb­nissen allerdings auch nicht das angestrebte Ziel sein, sondern nur ein Schritt auf dem Weg hin zu einem Wissenschaftssystem, das der Qualität wis­senschaftlicher Arbeit mehr Aufmerksamkeit schenkt als der Anzahl von Ein­trägen in einer Publikationsliste. Die Dysfunktionalitäten, welche das heu­tige Publikationssystem prägen und zugleich Open Access behindern, sind zum Teil hausgemacht und werden im Wissenschaftssystem per­pe­tuiert.

In diesem Zusammenhang sind zwei Maßnahmen des Plan S her­vor­zu­he­ben, die zur Erreichung dieses Zwecks als zentral gelten können: Einmal die For­derung, dass die (einfachen) Verwertungsrechte wissenschaftlicher Bei­träge bei den Autorinnen und Autoren verbleiben sollen (Plan S, Grund­satz 1); zum anderen die Verpflichtung von Fördereinrichtungen dazu, den in­trinsischen Wert einer Publikation, also den Stellenwert der in der Pub­li­ka­tion vorgestellten wissenschaftlichen Erkenntnis, bei Be­gut­ach­tungs­ver­fah­ren in den Vordergrund zu stellen, und Aspekte wie Publikationsort, Zeit­schriftentitel, Verlag und Metriken (etwa den Journal Impact Factor) außer Acht zu lassen (Plan S, Grundsatz 10).

Beide Maßnahmen könnten potenziell revolutionäre Effekte nach sich zie­hen. Die erste Maßnahme zielt darauf ab, die Wurzel zahlreicher Pro­ble­me im Publikationswesen, die mit der großflächigen Monetarisierung wis­sen­schaftlicher Inhalte[15] (Buranyi 2017) eingesetzt haben, zu entfernen und Wis­senschaftlerinnen wie Wissenschaftlern wieder zu mehr Selbst­be­stim­mung bezüglich der Verbreitung und Verwertung ihrer Beiträge zu verhelfen (wo­mit im Übrigen nicht gesagt ist, dass aus bestimmten Gründen nicht auch auf die Ausübung dieses Rechts verzichtet werden kann).

Die zweite Maßnahme adressiert den Kern zahlreicher Dys­funk­tio­na­li­tä­ten im Gesamtzusammenhang des Systems, nämlich den systeminternen Pub­li­kationsdruck, der sich nicht nur ökonomisch negativ auswirkt (Pub­li­ka­tions­flut, Verteuerung, Überproduktion, Rezeptionsgau), sondern gleich­zei­tig kaum zum Erkenntnisgewinn beiträgt. Vielmehr geht er aus Fehl­an­rei­zen her­vor, die von der Wissenschaft selbst, allen voran von Beru­fungs­kom­missionen und Begutachtungsgremien, angegangen werden müssen. Bei der Leis­tungs­be­wertung sollte der cOAlition S zufolge der Wert wis­sen­schaft­licher Er­kennt­nisse im Vordergrund stehen, nicht etwa die Anzahl an Pub­likationen oder bestimmte Metriken, die mit dem Publikationsorgan ein­hergehen.

Dieser Thematik widmet sich die DFG aktuell wieder sehr intensiv, nachdem sie bereits 2010 mit der Maßnahme Qualität statt Quantität versucht hatte, derartigen Missständen entgegen zu wirken.[16] Vor die­sem Hintergrund verspricht 2020 ein spannendes Jahr zu werden: Auch wenn von 100%iger Open-Access-Publikation noch nicht die Rede sein kann, so sind doch international weitreichende Entwicklungen zu erwarten.

  1. Heather Piwowar, Jason Priem, Richard Orr: The Future of OA: A large scale analysis projecting Open Access publication and readership, Oktober 2019, s. https://www.biorxiv.org/content/10.1101/795310v1, no pagination, see Summary.
  2. Der Open-Access-Monitor des Forschungszentrums Jülich lässt sich für Daten aus Deutschland konsultieren: https://open-access-monitor.de.
  3. Siehe das Kapitel »Open-Access-Transformation« im DFG-Positionspapier »Förderung von Informations­in­fra­strukturen für die Wissenschaft« (DFG 2018: Förderung von Informationsinfrastrukturen für die Wissenschaft. Ein Positionspapier der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Bonn, 15. März 2018. https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/programme/lis/positionspapier_informationsinfrastrukturen.pdf.
  4. Die Verwendungsrichtlinien 2.00 enthalten ab 2020 die »Aufforderung« im Open Access zu publizieren, weiterhin im goldenen oder grünen Open Access.
  5. DFG 2019: Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Kodex. Bonn, September 2019. www.dfg.de/download/pdf/foerderung/rechtliche_rahmenbedingungen/gute_wissenschaftliche_praxis/kodex_gwp.pdf, S. 18 f.
  6. Fehling, M. 2014: Verfassungskonforme Ausgestaltung von DFG-Förder­be­din­gun­gen zur Open-Access-Publikation. Ordnung der Wissenschaft, Heft 4, 179–214: http://www.ordnungderwissenschaft.de/pdf/2014-4/PDFs_Gesamtpdf/04_01_fehling_dfg.pdf.
  7. www.coalition-s.org/.
  8. Stellungnahme der DFG, Information für die Wissenschaft Nr. 56 vom 4. September 2018.
  9. www.open-access-berlin.de/news/2018-12-TU9-Handreichung.html.
  10. www.coalition-s.org/coalition-s-welcomes-transparency-framework-and-report-launches-pilot.
  11. Vgl. die Open-Access-Strategie des BMBF und Aktivitäten in Folge der Strategie: www.bildung-forschung.digital/de/open-access-2471.html.
  12. Siehe hierzu die Leitlinie 15 für gute wissenschaftliche Praxis: »Ein neues oder unbe­kann­tes Publikationsorgan wird auf seine Seriosität hin geprüft.« (DFG 2019: 21)
  13. Degwitz, A. 2019: Empfehlungen zu Methoden zur Kontrolle des Zugriffs auf wis­sen­schaftliche Informationsressourcen. Ein gemeinsames Papier von Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv) und Schwerpunktinitiative Digitale Information der Al­lianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen. Berlin, 27. November 2019.
  14. Lamdan, S. 2019: Librarianship at the Crossroads of ICE Surveillance. In the Library with the Lead Pipe. 23. November 2019. www.inthelibrarywiththeleadpipe.org /2019/ice-surveillance/.
  15. www.scienceeurope.org/our-resources/briefing-paper-on-open-access-to-academic-books/.
  16. Buranyi, S. 2017: Is the staggeringly profitable business of scientific publishing bad for science? The Guardian, 27 June 2017. www.theguardian.com/science/2017/ jun/27/profitable-business-scientific-publishing-bad-for-science.
  17. DFG 2010: Pressekonferenz »Qualität statt Quantität« – Neue Regeln für Pub­li­ka­tions­angaben in Förderanträgen und Abschlussberichten. Berlin, 23. Februar 2010. https://www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/reden_stellungnahmen/2010/statement_qualitaet_statt_quantitaet_mk_100223.pdf; DFG 2019: Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Kodex. Bonn, September 2019. https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/rechtliche_rahmenbedingungen/gute_wissenschaftliche_praxis/kodex_gwp.pdf, S. 19.

Dieser Beitrag wurde redaktionell betreut von Stephanie Kappacher, Tilman Reitz.

Kategorien: Universität

Angela Holzer

Angela Holzer arbeitet für die Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. und ist für die Open-Access-Strategieentwicklung sowie die Förderprogramme Open Access Publizieren und Überregionale Lizenzierung verantwortlich.

Alle Artikel

PDF

Zur PDF-Datei dieses Artikels im Social Science Open Access Repository (SSOAR) der GESIS – Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften gelangen Sie hier.

Teil von Dossier

Open Access

Vorheriger Artikel aus Dossier: »Great Transformation« im Publikationswesen

Nächster Artikel aus Dossier: Freier Zugang ohne Prestigerenten

Empfehlungen

Amrei Bahr

Zwischen Humboldt und Neoliberalismus

Rezension zu „Exzellent!? Zur Lage der deutschen Universität“ von Peter-André Alt

Artikel lesen

Carsten von Wissel

Der lange Marsch einer Institution

Rezension zu „Aufbruchstimmung. Die Universität Bremen und das Projekt Hochschulreform“ von Cornelius Torp (Hg.)

Artikel lesen

Dirk Baecker

Unter falschem Namen

Ein Kommentar zum Protest gegen die Reform des WissZeitVG und darüber hinaus

Artikel lesen

Newsletter