Angela Holzer | Essay | 01.04.2020
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft und Plan S
Open Access ist als wissenschaftspolitisches Ziel in Europa spätestens seit 2012 fest verankert. Mit den im Mai 2016 veröffentlichten »Council Conclusions on the transition towards an Open Science system« wurde die Zielmarke vorgegeben, dass bis 2020 Open Access der Standardmodus wissenschaftlichen Publizierens sein solle. 2018 wurde der so genannte Plan S durch den damaligen Open-Access-Sondergesandten der Europäischen Kommission, Robert-Jan Smits, ins Leben gerufen. Er kam insbesondere deshalb zustande, weil erkennbar wurde, dass das bereits 2012 formulierte Ziel nicht erreicht werden kann. Schließlich lag die Quote von unmittelbar zugänglichen Publikationen in reinen Open-Access-Zeitschriften (so genannter goldener Open-Access) in den großen entwickelten Ländern Europas (Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien) im Jahr 2017 lediglich zwischen 12 und 16 Prozent. Selbst wenn man alle Artikel berücksichtigt, die 2019 im Open Access verfügbar waren (goldener, hybrider, grüner Open Access) liegt die Quote global betrachtet bei nicht mehr als circa 31 Prozent.[1]
Während auf europäischer Ebene Aspekte der Wirtschaftsförderung eine Rolle bei der Open-Science-Agenda spielen, unterstützt die DFG Open Access bereits seit 2003 aus der Überzeugung heraus, dass es die logische Konsequenz in der Entwicklung wissenschaftlichen Publizierens im digitalen Zeitalter darstellt. Open Access dient der Wissenschaft dadurch, dass der wissenschaftsinterne Austausch potenziell befördert wird, indem Forschungsergebnisse und neue Erkenntnisse unmittelbar für alle frei zugänglich sind. Wissenschaftliche Informationen stehen, wenn nicht unbedingt und per se schneller – je nach Verfahren der Qualitätsüberprüfung –, so doch ohne Zugangsschranken zur Verfügung und sind im Idealfall, also dem Open Access entsprechend der Definition in der Berliner Erklärung, umfassend und rechtlich abgesichert nachnutzbar, wenn die Urheber Nutzungslizenzen (CC-BY-Lizenzen) vergeben. In dieser die Wissenschaft befördernden Funktion unterstützt die DFG Open Access, nicht jedoch als Selbstzweck. Daher sollte – nach Ansicht der DFG – die Open-Access-Transformation für alle Fächer und Disziplinen in den an ihre je spezifischen tradierten Publikationspraktiken angepassten Formen, Formaten und auch Geschäftsmodellen umgesetzt werden.[2] Schließlich bestehen in einzelnen Fächern besondere Hindernisse (etwa im Feld der Kunstgeschichte, wo unverhältnismäßig hohe Verbreitungskosten aufgrund von Lizenzzahlungen bei Drittrechten an Inhalten, insbesondere Bildern und Abbildungen, anfallen), die Beachtung finden müssen. Letztlich gibt es daher legitime Gründe, im Einzelfall auch gegen eine Open-Access-Publikation zu entscheiden.
Das zentrale und erste Prinzip des Plan S ist die Verpflichtung der Fördernehmer beziehungsweise der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Open-Access-Publikation ab 2021. Die unterzeichnenden Organisationen streben an, eine solche Verpflichtung in ihren Regularien einzuführen. Die DFG verpflichtet mit Stand Ende 2019 ihre Fördernehmer, also die in DFG-Projekten geförderten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nicht dazu, die Ergebnisse aus DFG-geförderter Forschung im Open Access zu publizieren. Daher ist die DFG auch kein Mitglied der cOAlition S. Sie fordert aber dazu auf, im Modus des Open Access zu veröffentlichen.[3] Darüber hinaus hat sie in ihrem Kodex zur Guten Wissenschaftlichen Praxis aus dem vergangenen Jahr festgehalten, dass die Herstellung eines öffentlichen Zugangs zu den Ergebnissen wissenschaftlicher Arbeit ein Standard guter wissenschaftlicher Praxis ist.[4] Ein die DFG von anderen nationalen Fördereinrichtungen unterscheidendes Merkmal ist ihre Verfasstheit als Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft. Diese Besonderheit führt dazu, dass strategische Entscheidungen, wie etwa die Verpflichtung zur unmittelbaren Open-Access-Publikation, im Senat getroffen werden müssen. Bislang hat der Senat keine diesbezügliche Diskussion geführt.
Würde eine solche Diskussion geführt, gäbe es verschiedene Ebenen zu berücksichtigen: Zum einen wäre da die verfassungsrechtliche Ebene, die unter anderem zu beachten hat, welche Funktion der DFG aktuell im Wissenschaftssystem zukommt und zu welchem Anteil ihre Drittmittelförderung faktisch in die Grundfinanzierung von Forschungsvorhaben eingreift.[5] Zum anderen wäre die Ebene der Disziplinengerechtigkeit zu bedenken. Darüber hinaus gehört zu dieser Debatte ebenso die Frage, mit welchen ökonomischen Konsequenzen unter den gegenwärtigen Bedingungen eine solche Verpflichtung einhergehen würde. In Großbritannien etwa hatte die Verpflichtung zu Open-Access-Publikationen gekoppelt mit der Bereitstellung von Mitteln eine Erhöhung der Publikationskosten zur Folge. Letztlich sind auch andere bereits in Gang gekommene Diskussionen von Belang, etwa dazu, welche Bewertungsmaßstäbe und -praktiken bezüglich Publikationen aktuell im Wissenschaftssystem gelten und inwiefern dadurch auch Dysfunktionalitäten des Publikationswesens verfestigt werden.
All diese Ebenen werden implizit durch die Vorschläge des Plan S berührt. Darüber hinaus enthält Plan S in seinen weiteren zehn Maßnahmen ebenso Aspekte, die durch die Verfügbarmachung geeigneter Publikationsorte sowohl Disziplinengerechtigkeit herstellen als auch auf die Veränderung der aktuellen ökonomischen Situation im Publikationswesen abzielen und eine höhere Transparenz in puncto Publikationskosten ermöglichen sollen.[6]
Die DFG trägt viele dieser Ziele des Plan S mit und hat einige schon vor der Ausformulierung des Plan S umgesetzt.[7] Insbesondere ermöglicht die DFG seit über einem Jahrzehnt den Aufbau von Open-Access-Infrastrukturen, etwa in Form von Repositorien oder Zeitschriften. Bereits 2009 initiierte sie zudem ein strukturbildendes Programm, über das Hochschulen den goldenen Weg des Open Access verankern konnten (Open Access Publizieren). Seit 2010 gilt bei dieser DFG-Förderung eine Kappungsgrenze in Höhe von 2.000 € (inklusive Mehrwertsteuer) für die Kosten der Publikation eines Artikels im goldenen Open Access, die auch im Rahmen der Selbstverpflichtung mancher Einrichtungen für deren eigene Mittel eingehalten wird.[8] Im Rahmen von Plan S werden aktuell Studien und Pilotvorhaben[9] in Auftrag gegeben, die untersuchen, wie Kostentransparenz für Verlagsdienstleistungen hergestellt werden kann. Das Ziel muss sein, die Preise für eine Publikation adäquat zu den dafür anfallenden Dienstleistungen zu gestalten.
Die ebenfalls im Plan S vorgeschlagene enge Koordination von Konsortien, wissenschaftlichen Einrichtungen und Förderorganisationen ist in Deutschland schon lange institutionalisiert und auf verschiedenen Ebenen angesiedelt, beispielsweise bei der Allianz der Wissenschaftsorganisationen. So ist die Förderung von überregionalen Lizenzen mit den dazugehörigen wissenschaftsfreundlichen Grundsätzen im Rahmen der Allianz entstanden. Auch DEAL ist ein Projekt der Allianz der Wissenschaftsorganisationen. Nicht nur über den Aufbau von Infrastrukturen, sondern auch über die Förderung von Lizenzverträgen im Programm Überregionale Lizenzierung unterstützt die DFG seit Langem neben dem goldenen ebenso den grünen Open Access. Aktuell fördert sie zudem den Neuabschluss von Open-Access-Transformationsverträgen, mit denen auch kleine und mittelständische Verlage ihr Angebotsportfolio in den Open Access überführen können. Bis Ende 2024 sollen dem gegenwärtigen Stand zufolge Inhalte auch unter Plan S als kompatibel gelten, die über solche Verträge in den Open Access gelangt sind. Ziel der Verträge ist es, eine Doppelzahlung auszuschließen, die beim »Freikauf« einzelner Artikel in ansonsten zugangsbeschränkten Zeitschriften nicht ausgeschlossen werden kann.
Es ist mittlerweile in der Tat deutlich, dass fast 20 Jahre nach der Berliner Erklärung Open Access zu einem Thema von allgemeiner Relevanz geworden ist und eine klare wissenschaftspolitische Präferenz dafür existiert.[10] Dennoch steigt die Open-Access-Quote bislang nur langsam und die möglichen Arten des Publizierens via Open Access werden immer vielfältiger. In dieser Landschaft sind die rechtlichen und ökonomischen Konsequenzen der verschiedenen Publikationsoptionen für einzelne Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nicht mehr unbedingt sofort offensichtlich. Jedoch sollte für jede Autorin und jeden Autor aus den Publikationsoptionen ersichtlich sein, welche Personen und Prozesse hinter dem Publikationsorgan[11] stehen (etwa in Bezug auf die Seriosität und Qualität). Zudem kommt auch den Bibliotheken aufgrund ihrer historischen Funktion und Expertise für die Literaturversorgung eine wichtige Rolle dabei zu, Open Access-Angebote auch in wirtschaftlicher Hinsicht zu prüfen, Open Access auf eine wissenschaftsdienliche Art zu organisieren und sicherzustellen sowie dazu Beratungsdienstleistungen anzubieten. In Deutschland geschieht das schon sehr umfassend. Zu diesen Aufgaben gehört auch, die Datenintegrität zu schützen[12] und die Datenmündigkeit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu befördern: Jede*r Publizierende sollte wissen können, was mit den eigenen Nutzungs- und Zugriffsdaten passiert, unabhängig davon, ob er oder sie im Open Access liest oder nicht. Die insbesondere bei kommerziellen Verlagen generierten Daten sind in den Zeiten des Informationskapitalismus als Big Data bares Geld wert. In diesem Zusammenhang sind bereits erste Fälle bekannt geworden, in denen die Daten wissenschaftlicher Aktivität zu Überwachungszwecken von staatlichen Organen angefordert beziehungsweise Daten an Interessierte verkauft worden sind.[13] (Lamdan 2019). Vor diesem Hintergrund können auch die Vorgaben des jeweiligen Publikationsorgans hinsichtlich der Art seiner Datenverwertung ein Aspekt werden, der bei der Auswahl des Publikationsortes entscheidend von Belang ist.
Aktuell wird auch der Stellenwert monografischer Werke im Open Access ein zunehmend wichtigeres Thema, da auch hier Disziplinengerechtigkeit hergestellt werden soll. Darüber hinaus sollen einschlägige Publikationsmöglichkeiten offeriert und genutzt werden, und zwar derart, dass eine nachhaltige Infrastruktur entsteht. Entsprechende Empfehlungen wurden kürzlich von Science Europe[14] vorgelegt. Mit den Universitätsverlagen hat Deutschland eine hervorragende, schon lange aktive Basis für die frei zugängliche Buchproduktion, auch weitere Verlage machen inzwischen derartige Angebote. Aktuell überarbeitet die DFG ihre Richtlinien zur Förderung der »Publikationsbeihilfe« für wissenschaftliche Monografien. Plan S hingegen vertagt die Thematik der Monografien, hat sie aber bisher nicht ausgeklammert.
Zu den Zielen des Plan S gehört jedoch nicht nur, dass nun, 20 Jahre nach der Berliner Erklärung, wissenschaftliche Erkenntnisse ausschließlich frei zugänglich sind. Ebenso zielt er darauf ab, die Kräfteverhältnisse im wissenschaftlichen Publikationswesen so zu gestalten, dass das Wissenschaftssystem die Dysfunktionalitäten beseitigen kann, die sich durch Fehlanreize für zu viele oder ausschließlich an bibliometrischen Indikatoren orientierte Publikationen auf das wissenschaftliche Verhalten niederschlagen (insbesondere hoher Publikationsdruck und die daraus folgende Flut an Veröffentlichungen): Die Verbreitung von Erkenntnissen ist der zentrale Aspekt von Wissenschaft, daher sollte die Verbreitung und Wahrnehmung von Erkenntnissen – gerade im digitalen Zeitalter – so wenig wie möglich beschränkt, aber auch nicht durch extrinsische Faktoren künstlich befördert werden. Übermäßige Zahlungen sowohl für den Zugang als auch für die Publikation sind schlichtweg nicht gerechtfertigt.
Vor diesem Hintergrund kann die freie Zugänglichkeit zu Forschungsergebnissen allerdings auch nicht das angestrebte Ziel sein, sondern nur ein Schritt auf dem Weg hin zu einem Wissenschaftssystem, das der Qualität wissenschaftlicher Arbeit mehr Aufmerksamkeit schenkt als der Anzahl von Einträgen in einer Publikationsliste. Die Dysfunktionalitäten, welche das heutige Publikationssystem prägen und zugleich Open Access behindern, sind zum Teil hausgemacht und werden im Wissenschaftssystem perpetuiert.
In diesem Zusammenhang sind zwei Maßnahmen des Plan S hervorzuheben, die zur Erreichung dieses Zwecks als zentral gelten können: Einmal die Forderung, dass die (einfachen) Verwertungsrechte wissenschaftlicher Beiträge bei den Autorinnen und Autoren verbleiben sollen (Plan S, Grundsatz 1); zum anderen die Verpflichtung von Fördereinrichtungen dazu, den intrinsischen Wert einer Publikation, also den Stellenwert der in der Publikation vorgestellten wissenschaftlichen Erkenntnis, bei Begutachtungsverfahren in den Vordergrund zu stellen, und Aspekte wie Publikationsort, Zeitschriftentitel, Verlag und Metriken (etwa den Journal Impact Factor) außer Acht zu lassen (Plan S, Grundsatz 10).
Beide Maßnahmen könnten potenziell revolutionäre Effekte nach sich ziehen. Die erste Maßnahme zielt darauf ab, die Wurzel zahlreicher Probleme im Publikationswesen, die mit der großflächigen Monetarisierung wissenschaftlicher Inhalte[15] (Buranyi 2017) eingesetzt haben, zu entfernen und Wissenschaftlerinnen wie Wissenschaftlern wieder zu mehr Selbstbestimmung bezüglich der Verbreitung und Verwertung ihrer Beiträge zu verhelfen (womit im Übrigen nicht gesagt ist, dass aus bestimmten Gründen nicht auch auf die Ausübung dieses Rechts verzichtet werden kann).
Die zweite Maßnahme adressiert den Kern zahlreicher Dysfunktionalitäten im Gesamtzusammenhang des Systems, nämlich den systeminternen Publikationsdruck, der sich nicht nur ökonomisch negativ auswirkt (Publikationsflut, Verteuerung, Überproduktion, Rezeptionsgau), sondern gleichzeitig kaum zum Erkenntnisgewinn beiträgt. Vielmehr geht er aus Fehlanreizen hervor, die von der Wissenschaft selbst, allen voran von Berufungskommissionen und Begutachtungsgremien, angegangen werden müssen. Bei der Leistungsbewertung sollte der cOAlition S zufolge der Wert wissenschaftlicher Erkenntnisse im Vordergrund stehen, nicht etwa die Anzahl an Publikationen oder bestimmte Metriken, die mit dem Publikationsorgan einhergehen.
Dieser Thematik widmet sich die DFG aktuell wieder sehr intensiv, nachdem sie bereits 2010 mit der Maßnahme Qualität statt Quantität versucht hatte, derartigen Missständen entgegen zu wirken.[16] Vor diesem Hintergrund verspricht 2020 ein spannendes Jahr zu werden: Auch wenn von 100%iger Open-Access-Publikation noch nicht die Rede sein kann, so sind doch international weitreichende Entwicklungen zu erwarten.
Fußnoten
- Heather Piwowar, Jason Priem, Richard Orr: The Future of OA: A large scale analysis projecting Open Access publication and readership, Oktober 2019, s. https://www.biorxiv.org/content/10.1101/795310v1, no pagination, see Summary.
- Der Open-Access-Monitor des Forschungszentrums Jülich lässt sich für Daten aus Deutschland konsultieren: https://open-access-monitor.de.
- Siehe das Kapitel »Open-Access-Transformation« im DFG-Positionspapier »Förderung von Informationsinfrastrukturen für die Wissenschaft« (DFG 2018: Förderung von Informationsinfrastrukturen für die Wissenschaft. Ein Positionspapier der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Bonn, 15. März 2018. https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/programme/lis/positionspapier_informationsinfrastrukturen.pdf.
- Die Verwendungsrichtlinien 2.00 enthalten ab 2020 die »Aufforderung« im Open Access zu publizieren, weiterhin im goldenen oder grünen Open Access.
- DFG 2019: Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Kodex. Bonn, September 2019. www.dfg.de/download/pdf/foerderung/rechtliche_rahmenbedingungen/gute_wissenschaftliche_praxis/kodex_gwp.pdf, S. 18 f.
- Fehling, M. 2014: Verfassungskonforme Ausgestaltung von DFG-Förderbedingungen zur Open-Access-Publikation. Ordnung der Wissenschaft, Heft 4, 179–214: http://www.ordnungderwissenschaft.de/pdf/2014-4/PDFs_Gesamtpdf/04_01_fehling_dfg.pdf.
- www.coalition-s.org/.
- Stellungnahme der DFG, Information für die Wissenschaft Nr. 56 vom 4. September 2018.
- www.open-access-berlin.de/news/2018-12-TU9-Handreichung.html.
- www.coalition-s.org/coalition-s-welcomes-transparency-framework-and-report-launches-pilot.
- Vgl. die Open-Access-Strategie des BMBF und Aktivitäten in Folge der Strategie: www.bildung-forschung.digital/de/open-access-2471.html.
- Siehe hierzu die Leitlinie 15 für gute wissenschaftliche Praxis: »Ein neues oder unbekanntes Publikationsorgan wird auf seine Seriosität hin geprüft.« (DFG 2019: 21)
- Degwitz, A. 2019: Empfehlungen zu Methoden zur Kontrolle des Zugriffs auf wissenschaftliche Informationsressourcen. Ein gemeinsames Papier von Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv) und Schwerpunktinitiative Digitale Information der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen. Berlin, 27. November 2019.
- Lamdan, S. 2019: Librarianship at the Crossroads of ICE Surveillance. In the Library with the Lead Pipe. 23. November 2019. www.inthelibrarywiththeleadpipe.org /2019/ice-surveillance/.
- www.scienceeurope.org/our-resources/briefing-paper-on-open-access-to-academic-books/.
- Buranyi, S. 2017: Is the staggeringly profitable business of scientific publishing bad for science? The Guardian, 27 June 2017. www.theguardian.com/science/2017/ jun/27/profitable-business-scientific-publishing-bad-for-science.
- DFG 2010: Pressekonferenz »Qualität statt Quantität« – Neue Regeln für Publikationsangaben in Förderanträgen und Abschlussberichten. Berlin, 23. Februar 2010. https://www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/reden_stellungnahmen/2010/statement_qualitaet_statt_quantitaet_mk_100223.pdf; DFG 2019: Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Kodex. Bonn, September 2019. https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/rechtliche_rahmenbedingungen/gute_wissenschaftliche_praxis/kodex_gwp.pdf, S. 19.
Dieser Beitrag wurde redaktionell betreut von Stephanie Kappacher, Tilman Reitz.
Kategorien: Universität
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