Hermann-Josef Große Kracht | Rezension |

Überfällig, aber missglückt

Rezension zu „Solidarität. Von den Grundlagen dauerhaften Friedens“ von Léon Bourgeois

Léon Bourgeois:
Solidarität. Von den Grundlagen dauerhaften Friedens
Aus dem Französischen und mit einem Nachwort von Effi Böhlke
Deutschland
Berlin 2020: Suhrkamp
136 S., EUR 17,00
ISBN 978-3-518-29893-0

Anfang des Jahres hat der Suhrkamp Verlag die erste deutsche Übersetzung von Léon Bourgeois‘ berühmtem Manifest Solidarité auf den Markt gebracht. Das ist enorm verdienstvoll, denn nach über 120 Jahren wurde damit endlich eine schmerzliche Lücke in der ohnehin wenig rühmlichen Geschichte des französisch-deutschen Kulturtransfers geschlossen.

Bei dem 1896 in Paris veröffentlichten Text handelt es sich um eine der wichtigsten politischen Programmschriften im Frankreich des späten 19. Jahrhunderts. Sie hat nicht nur die linksdemokratisch-kleinbürgerliche, sich gleichermaßen vom Wirtschaftsliberalismus wie vom Staatssozialismus distanzierende Reformbewegung des solidarisme entscheidend geprägt, sondern auch die Etablierung des französischen Wohlfahrtsstaates vorangetrieben. Vor allem aber hat sie wesentlich dazu beigetragen, dass die solidaristische Solidaritätstheorie im frühen 20. Jahrhundert auf dem besten Wege war, „eine Art offizieller Philosophie der Dritten Republik“ zu werden.[1] Léon Bourgeois (1851–1925), die politische Frontfigur des solidarisme, stand ab November 1895 der ersten linksrepublikanischen, von den Sozialisten tolerierten Regierung Frankreichs als Ministerpräsident vor. Während seiner Amtszeit ging es ihm vor allem um Reformen im Bildungswesen und eine staatliche Gesundheitsfürsorge, die er über eine progressive Einkommensbesteuerung finanzieren wollte. Als das betreffende Gesetzesvorhaben jedoch am Widerstand des Senats scheiterte, trat er im April 1896 von seinem Amt zurück. Ein halbes Jahr später veröffentlichte er erstmals seine zuvor schon als Artikelserie erschienene Schrift Solidarité als eigenständige Broschüre. In der dritten Auflage aus dem Jahr 1902 ergänzte Bourgeois den Text um drei Vorträge, die er im Jahr 1900 auf einem Pariser Sozialkongress gehalten hatte. Die so entstandene Textsammlung kann als das klassische Dokument des französischen Solidarismus gelten. 1912 erschien bereits eine siebte, um weitere Vorträge aus den Jahren 1901 bis 1909 ergänzte Auflage, bevor es nach dem Ersten Weltkrieg um Bourgeois und den solidarisme deutlich stiller wurde. Nachdem aber 1998 und 2008 weitere Ausgaben dieser Textsammlung erschienen sind, kann man in Frankreich gegenwärtig von einer kleinen „Bourgeois-Renaissance“ sprechen (S. 96).

In seinem Manifest von 1896 entwickelt Bourgeois das normative Fundament einer Theorie des republikanischen Wohlfahrtsstaates „jenseits von Individualismus und Kollektivismus“ (S. 8). Im Zentrum seiner Überlegungen steht die These, dass aus dem soziologischen Faktum einer unbestreitbaren solidarité de fait das verpflichtende Rechtsprinzip einer solidarité devoir resultiere, das als Grundlage einer staatlichen Gesetzgebung zur Umverteilung von Einkommen und Vermögen dienen müsse. Zur Begründung greift Bourgeois auf die von Auguste Comte und Émile Durkheim entwickelte Solidaritätssoziologie zurück, der zufolge die zunehmende Arbeitsteilung die Individuen immer abhängiger voneinander mache. Mit dieser aus Abhängigkeit resultierenden Solidarität verbindet sich die – insbesondere von Comte immer wieder betonte – Auffassung, dass die Individuen ihre heutigen Entfaltungschancen den unzähligen Anstrengungen ihrer Vorgängergenerationen verdankten und in diesem Sinne zu einer großen sozialen Dankbarkeit verpflichtet seien. Deshalb hätten sie, wenn sie frei sein wollen, zunächst eine „soziale Schuld“ (dette sociale) gegenüber ihrer Gesellschaft abzutragen, denn: „Der in der Gesellschaft lebende und ohne diese nicht leben könnende Mensch ist zu jeder Stunde ein Schuldner ihr gegenüber. Hier ist die Basis seiner Pflichten, die Last seiner Freiheit.“ (S. 36)

Allerdings gestalteten sich die Auswirkungen der solidarité de fait, wie Bourgeois betont, sozial höchst ungleich. Auf der einen Seite produziere diese Form der Solidarität nämlich „diejenigen, die im Besitz einer sehr großen Summe sozialer Vorteile sind und die davon profitieren, ohne wirklich ihre Schulden gegenüber allen bezahlt zu haben – und die dabei ihren Teil so verteidigen, als wäre es ihr Recht; sie begehen damit eine Hinterziehung“. Und auf der anderen Seite bringe sie jene hervor, „die um den größten Teil der sozialen Vorteile beraubt sind und das Gefühl haben, Gläubiger [der Gesellschaft, H.-J. G.K.] zu sein – sie leiden, sie fühlen sich betrogen, sie beanspruchen ihren Anteil, aber sie können nicht genau das Ausmaß des Schadens ermessen, der ihnen zugefügt wurde, oder die Rechtmäßigkeit ihres Anspruchs kalkulieren“.[2] Ohne den radikalen Umgestaltungsambitionen der Sozialisten das Wort zu reden, kommt es für Bourgeois deshalb darauf an, im Rahmen sozialreformerischer Politik „diejenigen bezahlen zu lassen, die keine Anstrengungen unternehmen müssen, um nicht nur das Notwendige, sondern auch den Überfluss des Lebens zu haben und dabei meinen, sie könnten dieses frei genießen, ohne persönlich etwas zu schulden“.[3] Bourgeois präsentiert den Profiteuren des gesellschaftlichen Solidarzusammenhangs also eine „soziale Rechnung“ (compte social), deren Begleichung ihm als eine unmittelbare Rechtspflicht gilt.

Dieses solidaristische Rechtsmotiv verknüpft Bourgeois– und darin liegt seine theoretische Originalität – mit der kontraktualistischen Tradition der liberalen politischen Philosophie, deren normative Standards eine republikanische Theorie unter den Bedingungen der Freiheit und Gleichheit aller nicht unterschreiten dürfe. Dazu greift er auf das schon von dem Sozialphilosophen Alfred Fouillée verwendete Motiv eines quasi-contrats zurück, der nicht durch anfängliche Übereinstimmung unter den Bedingungen eines fiktiven Urzustandes, sondern durch nachträgliche Zustimmung unter den realen wechselseitigen Abhängigkeits- respektive Solidaritätsverhältnissen der Gegenwart zustande kommt. Dabei klären die Individuen in einem rückwirkenden Vertrag die Frage, wie sie mit den ungleichen Resultaten des faktischen Solidarzusammenhangs umgehen wollen (vgl. S. 46–53). Da nicht zu erwarten sei, dass die durch die solidarité de fait überproportional Benachteiligten einem solchen Vertrag ohne angemessene Kompensationsleistungen zustimmen werden, gehöre die Gewährleistung einer entsprechenden justice réparative zu den zentralen Staatsaufgaben.

In Deutschland sind Léon Bourgeois und seine solidaristischen Mitstreiter – allen voran der bereits erwähnte Fouillée und der Nationalökonom Charles Gide – bisher kaum zur Kenntnis genommen worden.[4] Eine von mir in den letzten Jahren bei mehreren Verlagen (unter anderem bei Suhrkamp) angeregte Übersetzung der einschlägigen Textsammlung von 1912 blieb ohne Erfolg. Umso mehr freut es mich, dass nun die vorliegende, von Effi Böhlke (Rosa Luxemburg-Stiftung, Berlin) übersetzte und mit einem Nachwort versehene deutsche Ausgabe von Solidarité in der renommierten stw-Reihe des Suhrkamp Verlags erschienen ist. Allerdings kann die Ausgabe den Anforderungen, die man an eine solche Edition stellen muss, nicht entsprechen. Das hat mehrere Gründe. Einer davon ist der geringe Umfang. Mit gerade einmal 136 Seiten ist die Textauswahl kümmerlich dünn geraten. Neben dem Manifest von 1896 enthält sie nur eine knappe Rede über „Grenzen der Solidarität“ aus dem Jahr 1909, in der sich Bourgeois gegen die Machtansprüche der von ihm als „egoistisch“ bezeichneten Gewerkschaften des syndikalistischen Flügels ausspricht. Warum gerade dieser Text ausgewählt wurde, wird nicht erläutert. Andere, thematisch wesentlich relevantere und von der Herausgeberin in ihrem Nachwort teilweise auch ausführlich zitierte Texte sucht man in der Textsammlung hingegen vergeblich.

Stattdessen dominieren späte Texte zu den Haager Friedenskonferenzen und zum Völkerbund. Bourgeois wurde 1920 der erste Präsident des neu gegründeten Völkerbundrates und entwickelte in diesem Rahmen in einer kantischen Perspektive friedenspolitische Vorstellungen unter anderem zu einer internationalen Schiedsgerichtsbarkeit mit eigener Streitmacht, mit denen er sich freilich nicht durchsetzen konnte. In den vier hier vorgelegten Reden spielt der nur en passant an drei Stellen erwähnte Begriff der „Solidarität“ jedoch keine nennenswerte Rolle. Dass die erste deutsche Ausgabe von Solidarité Bourgeois‘ zahlreiche Texte zur Solidarität und zum Solidarismus aus den Jahren 1900 bis 1909 fast vollständig ignoriert, ist in hohem Maße befremdlich. Liegt dem eine editorische Entscheidung zugrunde? Oder ist dies nur darauf zurückzuführen, dass Bourgeois vor 100 Jahren mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet wurde und der Verlag sich anlässlich dieses Jubiläums von einer auf den Friedenspolitiker Bourgeois zugeschnittenen Ausgabe womöglich mehr Resonanz erwartet?

Wie dem auch sei. Der für den Band gewählte Untertitel „Von den Grundlagen eines dauerhaften Friedens“ grenzt jedenfalls an bewusste Irreführung. Bourgeois‘ Programmschrift Solidarité hat keinen Untertitel – und fragt auch nirgends nach „Friedens-Grundlagen“. Lediglich die Herausgeberin schlägt einen Bogen von der Sozial- zur Friedenspolitik, indem sie behauptet, dass der Ausbruch eines Krieges „das höchste soziale Risiko“ darstelle (S. 100) und „der Krieg das größte soziale Übel“ (S. 114) sei. Das mag schon stimmen; nur ist das Argument nicht von Bourgeois. Zur Frage, woher der Untertitel stammt, findet sich nicht der geringste Hinweis. Mit einem klassischen Text der politischen Ideengeschichte sollte man nicht derart unseriös umgehen!

Auch das Nachwort (S. 96–134) enttäuscht. Zum Entstehungskontext des Textes erfährt man nichts, zur Rezeptionsgeschichte nur wenig.[5] Zwar führt die Herausgeberin knapp in Bourgeois‘ Biografie und die Inhalte des Textes ein, von Wohlfahrtsstaat, Sozialrecht und progressiver Einkommenssteuer ist aber keine Rede. Auch die Ausführungen zum französischen Solidarismus bleiben merkwürdig blass. Fouillée und Gide werden nur kurz genannt, ihre Positionen jedoch nicht erläutert. Zu Durkheim heißt es, dass auf ihn und sein Verhältnis zum Solidarismus „hier nicht näher eingegangen werden“ (S. 121) könne; Comte wird nicht einmal erwähnt. Und der solidarisme wird kryptisch umschrieben als „ein stark durch den Positivismus geprägtes Herangehen an die Wahrnehmung und Präsentation sozialer Phänomene, die sich sowohl von religiös, als auch von ideologisch inspirierten Konzeptionen absetzt und soziale Tatsachen wie Gesetze zum Ausgangspunkt der eigenen Konzeptionsbildung macht“ (S. 120). Das verstehe, wer kann.

Als Fazit muss man festhalten: Die erste deutsche Ausgabe mit Texten von Léon Bourgeois ist gründlich missglückt. Das ist vor allem deshalb bedauerlich, weil sich nun wohl kein Verlag mehr finden wird, der sich an eine neue Ausgabe von Bourgeois‘ Schriften zur Solidarität wagen wird. Dennoch bleibt zu hoffen, dass Bourgeois und der französische Solidarismus nun auch hierzulande etwas mehr Aufmerksamkeit finden werden als bisher.

  1. Celestin Bouglé, Le solidarisme, Paris 1907, S. 1 (meine Übersetzung, H.-J.G. K.).
  2. Léon Bourgeois, Rapport au Congrès d’Èducation Sociale en 1900, in: ders., Solidarité. Présentation de Marie-Claude Blais, Lormont 2008, S. 104–120, hier S. 114 (meine Übersetzung, H.-J.G. K.).
  3. Léon Bourgeois, Discours de clȏture au Congrès d’Èducation Sociale en 1900, in: ders., Solidarité, S. 141–158, hier S. 144 f. (meine Übersetzung, H.-J.G. K.).
  4. Im Nachwort findet sich lediglich ein Verweis auf Gesa Reisz, die sich in ihrer Dissertation (Solidarität in Deutschland und Frankreich, Opladen 2006, S. 73–76) am Rande auch mit Bourgeois beschäftigt hat. Andere Arbeiten mit ausführlicheren Bourgeois-Kapiteln wurden wohl übersehen. Vgl. u.a. Christian Gülich, Die Durkheim-Schule und der französische Solidarismus, Wiesbaden 1991, S. 28–58; Rainer Zoll, Was ist Solidarität heute? Frankfurt am Main 2000, S. 78–86; Thomas Fiegle, Von der Solidarité zur Solidarität, Münster 2003, S. 104–121; sowie Hermann-Josef Große Kracht, Solidarität und Solidarismus, Bielefeld 2017, S. 221–258.
  5. Es wird lediglich auf Rudolf Diesels skurrile Broschüre Solidarismus. Natürliche wirtschaftliche Erlösung des Menschen (München 1903) verwiesen, in der die Gesellschaft mit Bienen und Bienenstöcken verglichen wird. Die bis heute wirkmächtige Tradition des katholischen Solidarismus, deren Begründer Heinrich Pesch SJ bereits 1902 einen Aufsatz mit dem Titel „Solidarismus“ veröffentlicht hatte und den republikanisch-laizistischen solidarisme für eine neuscholastisch-thomistische Sozialphilosophie „jenseits von Individualismus und Kollektivismus“ fruchtbar machte, wird dagegen mit keinem Wort erwähnt. Dieser Umstand irritiert auch deshalb, weil ein Sammelband zu Heinrich Pesch SJ in Anm. 1 durchaus genannt wird.

Dieser Beitrag wurde redaktionell betreut von Karsten Malowitz.

Kategorien: Politische Theorie und Ideengeschichte Geschichte der Sozialwissenschaften Interaktion

Hermann-Josef Große Kracht

Hermann-Josef Große Kracht ist katholischer Theologe und Sozialwissenschaftler. Er arbeitet als außerplanmäßiger Professor am Institut für Theologie und Sozialethik der TU Darmstadt und beschäftigt sich unter anderem mit Fragen von Religion und Politik.

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