Jutta Bakonyi | Rezension |

Zwischen Staat und Rebellion

Rezension "Der lange Schatten der Miliz. Zur Persistenz von Gewalt in Kolumbien und Kurdistan-Irak“ von Ulrich Schneckener, Christoph König und Sandra Wienand

Ulrich Schneckener, Christoph König und Sandra Wienand:
Der lange Schatten der Miliz. Zur Persistenz von Gewalt in Kolumbien und Kurdistan-Irak
Deutschland / USA
Frankfurt am Main / New York 2018: Campus
294 S., EUR 39,95
ISBN 9783593510033

Die Gewaltforschung hat einen langen Weg zurückgelegt seit Autor*innen wie Trutz von Trotha, Birgitta Nedelmann, Georg Elwert oder Wolfgang Sofsky Ende der 1990er-Jahre forderten, nicht ausschließlich die Ursachen von Gewalt zu erforschen, sondern vielmehr einen empirischen Blick auf Gewalt selbst zu werfen und neben zerstörerischen Aspekten auch ihre ordnungsstiftende Funktion zu thematisieren.[1] Seither wurden in allen sozialwissenschaftlichen Disziplinen empirische Studien zu den Akteuren, Organisationsformen und Dynamiken unterschiedlichster Gewaltphänomene vorgelegt. Das hier besprochene Buch von Ulrich Schneckener, Christoph König und Sandra Wienand, das vergleichend die Genese, Funktionsweise und Persistenz von Milizgewalt in Kolumbien und Kurdistan-Irak untersucht, reiht sich in diese Literatur ein.  

Der Band ist in fünf Kapitel untergliedert. Einleitend erläutern die Autor*innen zentrale Begriffe sowie Methodik und Vorgehen der Vergleichsstudie. In zwei weiteren, historisch-empirisch orientierten Kapiteln werden anschließend sowohl die Entstehung als auch die Entwicklung von Milizen in beiden bereits im Buchtitel erwähnten Ländern – Kolumbien und Kurdistan-Irak – analysiert. Die Fallstudien thematisieren drei forschungsleitende Fragen, nämlich diejenige nach der Entstehung von Milizgewalt (Kapitel 1), nach ihrer spezifischen Formen (Kapitel 2) und nach den Auswirkungen der Gewalt auf Staat und Gesellschaft (Kapitel 3). Die Ergebnisse der Analyse werden im vierten Kapitel vergleichend gegenübergestellt (Kapitel 4), bevor die Studie in einem knapp gehaltenen Ausblick, ergänzt durch politikrelevante Empfehlungen, abgeschlossen wird (Kapitel 5).

Milizen werden einleitend und in Abgrenzung zu Rebellen sowie aufständischen Gruppen von den Autor*innen als Gewaltakteure konzipiert, die sich der Verteidigung und dem Schutz einer bestehenden politischen wie sozialen Ordnung verschreiben und dabei eng mit einer Regierung oder mit gesellschaftlichen Eliten kooperieren. Milizen können demnach als Ausdruck konflikthafter Staat-Gesellschaft-Beziehungen und innerstaatlicher Konkurrenz um politische Macht interpretiert werden. Mit einer kritischen Aufarbeitung der bestehenden Forschungsliteratur sowie einem historischen Aufriss, der sich weitgehend auf europäische Erfahrungen mit Milizen beschränkt (inklusive deren Einsätzen in Kolonialkriegen), arbeiten Schneckener, König und Wienand weitere Charakteristika von Milizgewalt heraus. Als deren definitorische Kernelemente beschreiben sie den Eigenanspruch von Milizen, dem Schutz einer bestehenden politischen Ordnung und/oder ihrer Ansicht nach bedeutsamen Eliten zu dienen, sowie ihre zivile Rekrutierungsbasis. Zwar würden Milizen von einer Regierung oder einer gesellschaftlichen Elite finanziert und ausgebildet, jedoch formell oder institutionell nicht in den staatlichen Sicherheitsapparat integriert. Ihr Schutz- und Verteidigungsversprechen setzt sie jedoch in Beziehung zu weiteren Akteursgruppen, die unterschiedliche Interessen am Fortbestand der Milizgewalt hegen und sowohl Persistenz als auch Dynamik von Milizgewalt entscheidend prägen. Die jeweilige Zusammensetzung und Machtverteilung dieser Interessengruppen (Stakeholder) bilden, wie beide Fallstudien detailliert aufzeigen, ein maßgebliches Kriterium für die Langzeitentwicklung von Milizen sowie für Form und Ziel ihrer Gewalt.

Die Fallstudien gliedern sich anhand der eingangs erwähnten drei Fragestellungen: In einem ersten Schritt widmen sich die Autor*innen der Genese von Milizen im Kontext spezifischer Konfliktkonstellationen, um daran anschließend erst die gesellschaftliche Einbettung der Milizen und zuletzt ihre Langzeitwirkung auf die Gesellschaft zu untersuchen. Was die spezifischen Konfliktkonstellationen anlangt, innerhalb derer Milizen aktiv sein können, so unterscheiden Schneckener, König und Wienand drei Typen, die sie in den Fallstudien zur Klassifizierung der sich verändernden Milizgewalt anwenden: Counter-Insurgency, Counter-Rival und Counter-Crime. Im Falle von Counter-Insurgency fungieren Milizen nach Einschätzung des Autor*innentrios als Unterstützer staatlicher Sicherheitsdienste oder ausländischer Interventionstruppen. Den Begriff Counter-Rival verwenden die Autor*innen für Fälle, in denen Milizen zur Unterstützung partikularer Machtgruppen gegen politische oder ökonomische Konkurrenten in Stellung gebracht werden. Mit Counter-Crime werden Milizen bezeichnet, die legale sowie extra-legale Aufgaben übernehmen, die etwa durch die Verfolgung von Straftätern oder den Schutz bestimmter Einrichtungen und Besitztümer der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung dienen sollen. Beide Fallstudien offenbaren, dass sich diese Aufgabenfelder häufig überschneiden und im Konfliktverlauf verändern können.

Im Mittelpunkt der Untersuchung des Verhältnisses von Milizen zu Staat und Gesellschaft steht die Frage nach Legitimität. Aufgrund ihrer Gründung durch gesellschaftliche Eliten und ihrer Einbindung in bereits etablierte Herrschaftsstrukturen verfügen Milizen im Vergleich zu Rebellen- und Aufstandsgruppen über einen deutlichen Startvorteil. Diese von Obrigkeiten zur Verfügung gestellte und von Interessengruppen „geliehene Legitimität“ (S. 34) kann „von unten“ weiter gestärkt werden, wenn Milizen faktische Sicherheitsleistungen für die Bevölkerung erbringen. Für den Verlauf und die Beständigkeit von Gewalt entscheidend ist außerdem die Organisationsstruktur von Milizen, insbesondere wie Gewaltkontrolle von außen durch die Interessengruppen sowie von innen durch vorhandene Befehlsstrukturen aufrechterhalten werden kann. Ein Verlust von Außenkontrolle begünstigt die Abspaltung der Miliz von den sie ursprünglich ins Leben gerufenen Interessengruppen, während der Verlust von Binnenkontrolle meist zur Zersplitterung der Miliz führt.

Insgesamt legen die Autoren eine empirisch fundierte und lesenswerte Vergleichsstudie zur Milizgewalt vor, die einen weiteren Baustein zum besseren Verständnis von Gewalt liefert und deren Ergebnisse weit über die Regionalforschung hinaus Bedeutung haben. Die Fallstudien sind empirisch detailliert und analytisch kohärent. Die vergleichende Zusammenfassung arbeitet die hauptsächlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Milizgewalt in beiden Ländern heraus. Am Ende vermisst habe ich jedoch eine weiterführende Einordnung der Befunde, gegebenenfalls auch im illustrierenden Vergleich zu Milizen in anderen Staaten oder in Abgrenzung zu Aufstands- oder Rebellengewalt in denselben Staaten. Letzteres hätte sich vor allem am Beispiel Kolumbiens angeboten, einem Land, in dem sich Rebellengruppen und Milizen seit Jahrzehnten bekämpfen, sich jedoch zunehmend in Bezug auf ihre Ziele und Organisationsweise angleichen und mittlerweile vor allem mit ihrer Selbsterhaltung beschäftigt zu sein scheinen. Aufgrund dieser Angleichung wäre meiner Ansicht nach denn auch weiter zu fragen, worin nun die Besonderheit der Langzeitentwicklung und -wirkung von Milizgewalt besteht.

Die in beiden Fallstudien deutlich herausgearbeitete eigendynamische Gewaltentwicklung der Milizen ist ein grundlegender Beitrag des Buches. Allerdings scheinen diese Entwicklungen eher in Verselbstständigungsdynamiken von Gewalt generell sowie in eher grundsätzlichen Anforderungen von Gewaltorganisation zu liegen, als in der (selbstproklamierten) Zielsetzung, den Schutz oder Umsturz einer bestehenden Ordnung anzustreben. Die Frage bleibt daher, ob die Persistenz von Milizen grundsätzlich anders zu beurteilen ist als die Beständigkeit anderer Gewaltakteure. Die hier folgende, kritische Auseinandersetzung beschäftigt sich vor diesem Hintergrund weniger mit dem empirischen, sondern vielmehr mit dem konzeptionell-theoretischen Beitrag des Buches.

Die Autor*innen machen einleitend sowie in den einzelnen empirischen Beiträgen mehrfach deutlich, dass eine genaue Abgrenzung von Milizgewalt zu anderen Gewaltphänomenen schwierig ist. Tatsächlich ist Gewalt, wie die meisten sozialen Phänomene, sozial unordentlich und komplex. Die im Mittelpunkt der definitorischen Abgrenzung von Milizgewalt stehende Zielsetzung der Verteidigung einer bestehenden Ordnung ist einleuchtend, wird jedoch durch die einleitend ausgearbeitete Typologie der zentralen Konfliktszenarien bereits geschwächt. Hier scheint vor allem der Typ der Counter-Insurgency tatsächlich mit der Verteidigung eines Status quo beschäftigt, während die in der Situation eines Counter-Rival angewendete Gewalt nicht zur Verteidigung von Ordnungsformen zum Einsatz gebracht wird, sondern unterschiedliche Machtinteressen durchzusetzen versucht, also weniger an der Verteidigung eines Status quo als an der Monopolisierung von Machtchancen und, ebenso wie Gruppen Aufständischer, an der Durchsetzung ihrer je eigenen Ordnungsvorstellungen interessiert zu sein scheint. Ob eine Gewaltgruppe dabei Besitzstände von Eliten schützt oder eine weitreichende Umgestaltung von Staat und Gesellschaft anstrebt, ändert an der Gewaltdynamik vermutlich wenig, zumal diese Ziele sich nicht notwendigerweise entgegenstehen.

Letzteres wird vor allem anhand der Entwicklung der kurdischen Peschmerga deutlich, die sich erst mit der Etablierung eines kurdischen Quasi-Staates in den 1990er-Jahren von einer klassischen Rebellenbewegung in gleich mehrere Parteimilizen transformierte. Einige Fraktionen der Peschmerga waren jedoch schon vorher an Parteien unterschiedlicher ideologischer Ausrichtung gebunden, die häufig um bestimmte Familien sowie deren Führungspersonen herum organisiert und durch persönliche Loyalitäts- wie Klientelbeziehungen strukturiert waren. Die Peschmerga-Gewaltgruppen stehen daher auch in Zeiten ihrer Aufstandsaktivitäten für den Schutz eines bereits bestehenden, um Familienverbände und Parteien organisierten Ordnungssystems ein. Diese Form der Ordnung wird aber eben weder von Bagdad präferiert noch von der kurdischen Nationalbewegung propagiert, die ja bekanntlich auf die Idee einer Einheit von ethnischer Nation und Staat pocht. Dass sich die Gewalt im kurdischen Quasi-Staat dann jeweils gegen interne Rivalen richtet, ist auch vielen anderen Ländern, in denen Aufstandsbewegungen zu Regierungen werden, bekannt. Der Südsudan ist vielleicht das jüngste Beispiel dafür. Solche gewaltsam herbeigeführten Staatsbildungsprozesse haben allerdings weniger eine ordnungsstützende als ordnungsgenerierende Funktion. Die Bestimmung, ob es sich bei Gewaltakteuren um Milizen oder Gruppen von Aufständischen handelt, ist während solcher Formierungs- oder Konsolidierungsprozesse von Staaten nur schwer möglich, da ja alle Konkurrenzorganisationen den Staat verkörpern beziehungsweise Ordnungsstrukturen herstellen wollen.

Der dritte Typ, Counter-Crime, steht auf noch wackligerem Fundament. Die Kategorisierung dessen, was als legal, informell oder kriminell gilt, ist eine der zentralen Betätigungsfelder von Staaten. Es ist bekannt, dass sich in Staaten, die diese Kategorisierungsaufgabe entweder nicht übernehmen oder ihre Kategorisierungen nicht polizeilich absichern, regelmäßig lokale Selbstverteidigungsgruppen bilden. Diese Gruppen allerdings ohne weitere Differenzierung als eine sich dem Schutz der bestehenden Ordnung verschreibende Miliz einzuordnen, ist aufgrund ihrer enormen Varianz problematisch. Häufig handelt es sich bei solchen Schutzverbänden um niedrigschwellige, lokal gewachsene Sicherheitsarrangements, die weder für sich in Anspruch nehmen, die bestehende soziale Ordnung aufrecht zu erhalten oder umzustürzen, sondern eher im Sinne grundlegender Überlebensstrategien zu agieren. Dass sich solche Sicherheitsarrangements verselbstständigen und Schutzeinheiten ebenso zu Schutzrackets werden können wie sie regelmäßig in bewaffnete Banden zersplittern, bleibt davon unberührt. 

In der hier geäußerten Kritik an der von den Autor*innen vorgestellten Typologie manifestiert sich das meines Erachtens nach größte Manko der ansonsten sehr lesenswerten Studie, nämlich die fehlende Auseinandersetzung mit dem Staat. Der über die Hauptgegner und -betätigungsfelder von Milizen entwickelten Typologie – Verteidigung gegen Aufständische, Rivalen oder kriminelle Verbände – mangelt es an einer Theorie des Staates. Auch die Andeutungen, dass Milizgewalt im Kontext schwacher oder fragiler Staatlichkeit entstehe, helfen dabei wenig, da selbstverständlich jeder Staat, in dem das Gewaltmonopol durch Gruppen von Aufständischen (Insurgency) oder rivalisierende Machtgruppen (Rival) herausgefordert oder durch massenhaft ausgeübte kriminelle Gewalt (Crime) unterminiert wird, als schwach bezeichnet werden kann. Besser wäre es, die Varianten von Staatlichkeit und ihre je spezifischen Dynamiken in Relation zu Milizen zu setzen. Schließlich sind es staatliche und politische Eliten, die sich in ihrem Bestreben, politische Macht aufrechtzuerhalten oder durchzusetzen, auf Milizgewalt stützen. Die Mobilisierung und Rekrutierung von Milizionären sowie der Einsatz von Milizgewalt könnte daher auch als eine Praxis des Staates konzipiert und im Kontext der empirischen Untersuchung von Staatlichkeit verortet werden. So ist es beispielsweise wahrscheinlich, dass ein neopatrimonialer, das heißt über Klientelnetzwerke organisierter Staat, auf dieselben ethnisch, religiös oder wie auch immer organisierten Klientelnetzwerke zurückgreift, um die bestehende Ordnung zu schützen oder, dass einzelne Klientelnetzwerke die eigene Ordnungsvorstellung als dominante durchzusetzen versuchen. Beide Fallstudien verdeutlichen die komplexe Verschränkung von Staatlichkeit und Milizgewalt. Schade ist daher nur, dass dieser Zusammenhang analytisch nicht explizit verfolgt und theoretisch nicht weiter ausgearbeitet wird.

Der abschließende Befund des Buches, dass Milizen die Symptome fragiler Staatlichkeit verstärken, indem sie das staatliche Gewaltmonopol kontinuierlich immer weiter unterminieren, das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat schwächen, Rechtsstaatlichkeit untergraben und demokratische Partizipationsmöglichkeiten einschränken, unterstreicht zudem die Gefahr der Verwechslung von (fragiler) Staatlichkeit mit undemokratischen Regierungsformen. Es mag durchaus sein, dass liberale Demokratien langfristig stabiler sind als ihre diktatorischen oder illiberal-demokratischen Zeitgenossen. Ihre Entstehungsgeschichte ist indes nicht weniger gewaltsam, wovon die vielen, eingangs in dem historischen Aufriss zur Milizgewalt angeführten Beispiele Zeugnis ablegen. Die Stabilität vieler europäischer Demokratien ist weder eine Willensentscheidung, noch basiert sie auf einem Grundkonsens “von allen politischen Kräften” (S. 266) oder auf einem weitgehenden Gewaltverzicht. Vielmehr ist ihre Stabilität das langfristige Ergebnis einer flächendeckend, tiefgreifend und in vielen Fällen äußerst gewaltsam durchgesetzten Verstaatlichung von Gesellschaft, in der sich ein Formwandel von Gewalt vollzieht. Beides basiert, wie beispielsweise Norbert Elias oder Michel Foucault anschaulich gezeigt haben, weniger auf Konsensbildung als vielmehr auf der kapillaren Ausbreitung einer Vielzahl von Regierungstechnologien und Disziplinierungsmaßnahmen, welche die bestehende Ordnung beständig untermauern und in jedem einzelnen Individuum verankern. Diese kritischen Einwände sollen den akademischen Wert des Buches jedoch nicht schmälern. Sie sollen eher Anstoß zu einer weitergehenden Theoretisierung geben, deren zentrale Aufgabe meines Erachtens darin bestände, Formen und Varianten von Milizgewalt mit den Formen und Varianten von Staatlichkeit in Beziehung zu setzen.

Insgesamt aber bietet das Buch eine überfällige Auseinandersetzung mit Milizen und trägt damit zur Schließung einer von vielen Forschungslücken in der Gewaltforschung bei. Sie legt mit der theoretisch geleiteten und prozesssoziologisch verfahrenden Vergleichsstudie außerdem eine fundierte empirische Analyse von Milizgewalt in Kolumbien und Kurdistan-Irak vor. Ein Must-Read für alle, die sich mit Gewalt in beiden Regionen sowie mit Gewaltorganisation und -dynamiken grundsätzlicher beschäftigen.

Eine abschließende Anmerkung sei dennoch noch gestattet: Das Buch ist analytisch präzise und verständlich geschrieben. In sprachlicher Hinsicht störend sind jedoch die vielen englischsprachigen Einschübe. Aus welchen Gründen etwa Stakeholder nicht einfach als Interessengruppen, Counter-Insurgency als Aufstandsbekämpfung, Counter-Rival als Bekämpfung von Rivalen oder Counter-Crime als Kriminalitätsbekämpfung bezeichnet wurden – eine Aufzählung, die sich problemlos fortsetzen ließe – hat sich mir nicht erschlossen.

  1. Dazu wegbereitend: Trutz von Trotha (Hg.), Soziologie der Gewalt (= Sonderheft der Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 37), Opladen 1997.

Dieser Beitrag wurde redaktionell betreut von Stephanie Kappacher.

Kategorien: Staat / Nation Gewalt Gruppen / Organisationen / Netzwerke

Jutta Bakonyi

Jutta Bakonyi arbeitet als Associate Professor in Development and Conflict an der Universität Durham in Großbritannien. Sie beschäftigt sich mit politischer Gewalt, Staatlichkeit, militärischen und humanitären Interventionen. Gegenwärtig untersucht sie Gewaltverhältnisse in Städten und hat ein Forschungsprojekt zum Zusammenhang von Krieg, Migration und Urbanisierung abgeschlossen.

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