Christina Müller, Julika Rosenstock | Veranstaltungsbericht |

Streit muss sein – Konflikte und demokratische Ordnungszusammenhänge in Europa

Tagung am Hamburger Institut für Sozialforschung, 22.–23. Oktober 2015

Den Umstand, dass eine Historikerin und eine Soziologin gemeinsam zu dieser interdisziplinären Tagung eingeladen hatten, hob CLAUDIA KEMPER (Hamburg) gleich eingangs hervor, als sie mit ihrer Co-Organisatorin Nikola Tietze die Gäste begrüßte. Entsprechend wurden diese gebeten, sich im Falle einer Wortmeldung mit Angabe ihrer Disziplin vorzustellen. Es blieb abzuwarten, wie sich dieses Diskutieren in ,Mannschaftstrikots’ auf den allgemeinen Erkenntnisgewinn auswirken würde. Einleitend stellte zunächst die Soziologin NIKOLA TIETZE (Hamburg) einige grundlegende Betrachtungen zum Konflikt- und zum Ordnungsbegriff an, die unter anderem durch Georg Simmels klassischen Text zum Streit aus seiner Soziologie (1908) inspiriert waren.

THORSTEN BONACKER (Marburg) eröffnete daraufhin die eng getaktete Reihe der Vorträge mit einem Überblick über soziologische und politikwissenschaftliche Konflikttheorien. Nachdem er in seiner zentralen These Konflikte allgemein als Mittel der Politisierung definiert hatte, ging er näher auf die Ansätze von Ralf Dahrendorf, Cass R. Sunstein, Helmut Dubiel und Chantal Mouffe ein, wobei sein besonderes Interesse dem Aspekt der Politisierung galt. Anschließend wendete er sich dem Modus der Konfliktpolitik zu, als deren entscheidendes Kriterium er das Ziel der Entpolitisierung herausstellte. In diesem Zusammenhang führte Bonacker aus, dass Konflikte etwa durch Individualisierung, Kriminalisierung, Banalisierung, Versicherheitlichung oder Technokratisierung ihres politischen Charakters enthoben werden können.

DIRK JÖRKE (Darmstadt) knüpfte in seinem Beitrag ebenfalls an das Konfliktmodell von Mouffe an, um daran exemplarisch eine grundsätzliche Kritik am seiner Meinung nach unrealistischen, weil zu voraussetzungsvollen Charakter agonaler Demokratietheorien zu formulieren. Die von Mouffe und anderen vertretene These von der integrativen Kraft des Konflikts setze voraus, dass alle Akteure in einer „gemeinsamen demokratischen Lebenswelt“ (Mouffe spreche von einer gemeinsamen „sittlichen Basis“) verankert seien. Am Beispiel der gegenwärtig nicht nur in Deutschland zu beobachtenden Politik rechtspopulistischer Gruppierungen führte Jörke aus, dass diese anspruchsvolle Voraussetzung jedoch weder für die populistischen Agitatoren noch für deren Zielgruppe Gültigkeit beanspruchen könne. Da die Träger der rechtspopulistischen Proteste sich vielmehr als „Modernisierungsverlierer“ in einen aussichtslosen Wettbewerb mit den gesellschaftlich „hegemonialen“ kosmopolitischen Eliten verwickelt sähen, zeitige der Konflikt zwischen den ungleichen Gruppen vielmehr desintegrative Wirkungen und trage so dazu bei, die gesellschaftliche Spaltung zu vertiefen.

Den Schwerpunkt des nächsten Panels bildeten die Themen Partizipation und Bürgerschaft. CARSTEN KELLER (Kassel) präsentierte zu Beginn seines Vortrags Ergebnisse einer Reihe empirischer Forschungen zu städtischen Konflikten in Frankreich und in Deutschland. Dabei hob er hervor, dass die Benachteiligung mancher städtischer Quartiere nicht mehr – wie noch zu den Hochzeiten marxistischer Theoriebildung und kollektiver gesellschaftlicher Aufwärtsmobilität – dazu führe, Solidaritätsdiskurse in Gang zu setzen. Stattdessen sei heute nur noch von „Unruhen“ die Rede. Die Verantwortung dafür schreibe die Gesellschaft häufig den Angehörigen bestimmter Ethnien zu, denen sie mit Abgrenzungsversuchen sowie einem erhöhten Sicherheitsbedürfnis begegne. Unter Rekurs auf Studien von Jörg Hüttermann und Ferdinand Sutterlüty[1] betonte Keller, dass sich in Deutschland eine gewisse „Statushierarchie“ zwischen den miteinander konkurrierenden Ethnien etabliert habe, wohingegen in Frankreich diverse benachteiligte Gruppen vor allem einen gemeinsamen Antagonismus gegen den Staat pflegen würden. Er zog daraus den Schluss, dass der Konflikt zwischen mehr und weniger privilegierten gesellschaftlichen Schichten und Ethnien in Deutschland eine spaltende, in Frankreich hingegen eine einigende Wirkung zur Folge haben könne.

Nach den benachteiligten Gruppen wandte sich die Diskussion der schillernden Gruppe der ‚Wutbürger’ zu. ANNETTE OHME-REINICKE (Stuttgart) bemühte zunächst Heraklit und Arthur Schopenhauer, um noch einmal die Vorteile einer guten Streitkultur (andere hätten vielleicht formuliert: die integrative Kraft von Konflikten) zu verdeutlichen. Ihren Untersuchungen des Mediationsverfahrens zum Bahnhofsprojekt „Stuttgart 21“ entnahm sie jedoch, dass es den Schlichtern, allen voran dem CDU-Politiker Heiner Geißler, nicht in erster Linie um eine tragfähige Lösung des gesellschaftlichen Konflikts, sondern vor allem um ein möglichst geschmeidiges und zügiges Konfliktmanagement gegangen sei. Zu diesem Zweck seien die emotionalen Motive und moralischen Argumente der Protestierenden im Verfahren völlig ausgeklammert worden. Mit Hilfe dieser Beschränkung des Gegenstandsbereichs legitimer Themen, so Ohme-Reinicke, habe man seitens der Vermittler eine „Versachlichung“ und Entpolitisierung der Debatte sowie die Durchsetzung größtmöglicher „Zweckrationalität“ angestrebt.

Das letzte Panel des Tages galt der Frage „Demokratisieren Konflikte Europa?“. Den Auftakt machte THOMAS SCHMIDT-LUX (Leipzig), der die Verrechtlichung von religiös motivierten Konflikten aus kultursoziologischer Perspektive in den Blick nahm. Anhand von umstrittenen Fällen wie der Befreiung muslimischer Mädchen vom schulischen Schwimmunterricht, dem Schächten von Tieren oder der Beschneidung illustrierte er, mit Hilfe welcher Verfahren in der Konfliktarena ,Recht‘ religiöse Auseinandersetzungen kanalisiert, moderiert und entschieden werden. Dabei nahm er sowohl Verhandlungen vor deutschen Gerichten als auch solche vor dem Europäischen Gerichtshof in den Blick. Abschließend ging er auf die vor allem in der Öffentlichkeit geführte Debatte über die Folgen der Berücksichtigung ,fremder‘ kultureller und religiöser Vorstellungen für die rechtlichen Grundlagen des Zusammenlebens ein und hob hervor, dass es bei solchen Konflikten um mehr als die rein juristische Regelung strittiger Sachverhalte ginge. In solchen Verfahren, so Schmidt-Lux, gehe es immer auch um die geteilten Grundlagen des Zusammenlebens und vielleicht sogar den „Glauben an das Recht selbst“.

Im anschließenden Vortrag untersuchte ANUSCHEH FARAHAT (Heidelberg) sozialrechtliche Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs im Hinblick auf deren demokratisierendes Potenzial. Ihr Fokus lag dabei auf Konflikten um die Ausformung von Teilhaberechten auf der Grundlage der europäischen Unionsbürgerschaft. Sie interpretierte diese Konflikte als „transnationale Solidaritätskonflikte“, in denen nicht nur darüber gestritten werde, was die Bürger der EU einander schuldeten, sondern inwieweit sie einander als Gleiche gegenüberträten. Anhand der jüngeren Rechtsprechung des EuGH (in den Fällen Dano und Alimanovic[2]) schilderte sie die derzeitige Engziehung der Grenzen innereuropäischer Solidaritätspflichten, verwies aber auch auf die Rückwirkungen solcher rechtlichen Konflikte in die politische Arena. Dabei unterstrich sie, dass hier zukünftig vor allem die grundsätzliche Frage nach der Gestaltung des europäischen Anspruchs auf eine gleiche, auf transnationaler Solidarität beruhende Unionsbürgerschaft im Spannungsverhältnis zur nationalen Geltung wohlfahrtsstaatlicher Regelungen zu klären sei.

Zum Abschluss des Panels stellte schließlich KNUD ANDRESEN (Hamburg) Überlegungen dazu an, inwiefern Arbeitskonflikte innerhalb Europas als nationale oder europäische Konflikte zu verstehen seien. Er verwies zunächst auf die sehr unterschiedlichen Traditionen der Ausgestaltung von Arbeitsbeziehungen innerhalb Europas, welche vom skandinavischen Korporatismus bis zur romanischen Polarisierung reichten. Daran knüpfte er die Frage nach einer sichtbaren Europäisierung der Arbeitskonflikte und ihrer rechtlichen Rahmung seit den 1990er-Jahren. Er kam jedoch zu dem Schluss, dass nur vereinzelt transnationale Entwicklungen auszumachen sind, beispielweise in Gestalt Europäischer Betriebsräte. Darüber hinaus dominierten aber weiterhin nationalstaatliche Rahmungen und Konfliktarenen.

Am Freitagmorgen begann der zweite Teil der Tagung mit einem rein geschichtswissenschaftlichen Panel. PHILIPP NIELSEN (Berlin) hatte Haushaltsdebatten des Deutschen Bundestags aus den Jahren 1954–1955 ausgewertet und präsentierte interessante Befunde zum Umgang mit Differenz (sprich: der Opposition) in einem Parlament, das während der gerade mal ein Jahrzehnt zurückliegenden NS-Diktatur nur als Staffage gedient hatte. Nielsen legte den Schwerpunkt auf die Rolle der Gefühle, genauer gesagt: des parteiübergreifend empfundenen Gefühls der Verantwortung für die noch junge und fragile Demokratie, das nicht nur durch die gemeinsame Arbeit von Regierungs- und Oppositionsvertretern im Haushaltsausschuss, sondern auch durch die gelegentlichen Exkursionen ebendieses Gremiums gestärkt worden sei. Dabei verwies er unter anderem auf die Wortwahl des Protokolls, die bisweilen Auskunft darüber gebe, wie gut die Vergemeinschaftung zu bestimmten Zeiten funktioniert habe – signalisiere doch die Vokabel „Heiterkeit“ universell-brüderliches Amüsement, während „Lachen“ stets ein parteiisches Phänomen gewesen sei. Das Streiten im Parlament habe man gewissermaßen erst lernen müssen – angestrebt worden sei, so Nielsen, jedoch in der Regel eine möglichst konfliktfreie Zusammenarbeit von Regierung und Opposition.

Im Anschluss daran ging MARC BUGGELN (Berlin) der Frage nach, ob beziehungsweise inwiefern es in Deutschland seit den 1980er-Jahren überhaupt Streit um Steuern gegeben habe. Zunächst wies er darauf hin, dass die deutsche Bundesregierung – nach strengen, noch von den Alliierten beschlossenen Steuersätzen während der unmittelbaren Nachkriegszeit und anschließenden Jahren wirtschaftlicher Prosperität – erst sehr spät, nämlich nach der Ölkrise der 1970er-Jahre, in die Verlegenheit gekommen sei, Steuererhöhungen zu beschließen. In den betreffenden Debatten hätten Politiker es jedoch stets vermieden, die beschlossenen Erhöhungen auch beim Namen zu nennen oder gar zu begründen – Peer Steinbrück als Bundesfinanzminister der Großen Koalition (2005–2009) sei in dieser Hinsicht ein Pionier gewesen. Dies sei umso interessanter, als Steuererhöhungen in Deutschland in der Vergangenheit vergleichsweise wenig kontrovers aufgenommen worden seien und allenfalls Proteste kleinerer Lobbygruppen (etwa der Berliner Kampfhundehalter) ausgelöst hätten. Als offenkundiges Gegenbeispiel nannte Buggeln die USA, wo Steuern ein politisches Reizthema seien, das regelmäßig zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen den beiden großen Parteien führe. Verbindet man diese Beobachtung mit Carsten Kellers ganz ähnlichen Thesen zu Konflikten in benachteiligten Schichten, muss man wohl folgern, dass die Deutschen in einem überdurchschnittlich symbiotischen Verhältnis mit ihrer Regierung leben.

Mit dem nächsten Panel kam zusammen mit der Thematik des Raumes auch wieder die aktuelle politische Lage zur Sprache. ULRIKE JUREIT (Hamburg) nahm die „gescheiterte Flüchtlingspolitik“ ganz explizit als Ausgangspunkt, um über die Wirkmächtigkeit der Territorialität im postsouveränen Raum der Europäischen Union nachzudenken. Ihr zufolge ist die Rolle der Territorialität als raumordnender Faktor von einem Grundwiderspruch zwischen Freizügigkeit im Inneren und einer mittlerweile immer rigideren Abriegelung nach Außen geprägt. Statt der aneinandergrenzenden nationalen Räume lägen nun verschiedene, nicht immer deckungsgleiche politische Räume übereinander, etwa der Schengenraum, die Eurozone und die EU. Zudem werde die Lage durch verschiedene Konfliktdynamiken angeheizt. Jureit hob in diesem Zusammenhang besonders das EU-Narrativ von den „wachsenden Räumen“ hervor, das sie bewusst als „Großraumpolitik“ im Dienste der friedlichen Expansion beschrieb, sowie das immer stärkere Bedürfnis, das europäische Gebiet vom Rest der Welt abzuschotten.

Der Vortrag von HEIDRUN FRIESE (Chemnitz) entwickelte die Thematik weiter, indem er sich mit Lampedusa als „Symbol der europäischen Grenzpolitik“ und der Idee der Gastfreundschaft befasste. Friese stellte zunächst einige sozialtheoretische und philosophische Betrachtungen zur Aufnahme von Fremden vor, beispielsweise von Michael Walzer oder Seyla Benhabib, um dann auf Jacques Derridas Konzept der absoluten Gastfreundschaft ohne Gegenleistung näher einzugehen. Friese charakterisierte Lampedusa als paradigmatischen Ort des Politischen, da die kleine Insel nicht nur anlässlich der dort anlandenden Boote inzwischen zur militarisierten und von demokratischen Entscheidungsprozessen abgekoppelten Notstandszone geworden sei, sondern die lokale Bevölkerung mittlerweile gemeinsam mit den Flüchtlingen gegen ihre eigene Regierung protestiere und die Insel somit als transnationaler Ort des Politischen gelten könne.

Das letzte Panel sollte – konsequenterweise – dem Überführen von Konflikten in Ordnungen gewidmet sein und führte doch zur lebhaftesten und längsten Diskussion der Tagung. DAGMAR ELLERBROCK (Dresden) zeichnete nach, wie die juristische Definition der Notwehr zeitgleich mit dem Gewaltmonopol des Staates in den deutschen Gesetzestexten ausbuchstabiert worden sei (beide Konzepte hätten ab etwa 1850, als der Prozess der deutschen Staatsbildung kurz vor dem Abschluss stand, als einigermaßen unstrittig und ausbalanciert gegolten). Sei im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit die Definition von Notwehr noch dem bedrohten Bürger überlassen gewesen, so habe sich gegen Ende des 19. Jahrhunderts der Staat das letzte Urteil über die Legitimität von Notwehr vorbehalten. Die Konfliktpraxis der Bürger sei somit erfolgreich an staatliche Normen rückgekoppelt worden. Ellerbrocks Auffassung, die private Bewaffnung sei stets ein destabilisierender Faktor für den Staat, wurde dabei im Rahmen der Diskussion mit dem Hinweis auf die ordnungsstiftende Funktion privater Sicherheitsfirmen entkräftet.

JÜRGEN NEYER (Frankfurt an der Oder) bemühte sich in seinem Beitrag um eine konzeptionelle Analytik des politischen Streits, nachdem er verschiedene politiktheoretische Positionen zum Streit, u.a. von John Rawls und Jürgen Habermas, kurz resümiert hatte. Wann wird ein Diskurs zum Streit, wann wird Toleranz zur Harmonie? Sein am Beispiel der EU-Politik erarbeitetes Modell fußte darauf, dass sowohl dissensuale als auch konsensuale Geltungsgründe in einer Angelegenheit existieren können, ebenso wie dissensuale oder konsensuale Geltungsansprüche. Nur wenn sowohl über die Gründe als auch über die Ansprüche Dissens bestehe, liege ein Streit vor. Stünden dagegen lediglich die Gründe mehrerer Parteien im Widerspruch zueinander, nicht aber die Ansprüche, sollte besser von einem Diskurs die Rede sein. Als entscheidend für Demokratien erachtete er schließlich nicht den Konflikt, sondern die Harmonie. Mit dieser These schien Neyer einen Nerv getroffen zu haben. Sein Modell spornte die Tagenden jedenfalls dazu an, dessen mögliche Schwächen zu enttarnen. Zu diesem Zweck wurde sogar versucht, den Begriff „Streit“ durch dessen Übersetzung ins Englische oder Französische mit neuen semantischen Untertönen auszustatten. Auch wenn es den Kritikern nicht gelang, das Modell auf diese Weise ins Wanken zu bringen, so blieb dessen Relevanz für die Analyse empirischer Konflikte dennoch strittig.

Welche neuen Erkenntnisse sind nun aber aus dem erfolgreich umgesetzten Vorhaben erwachsen, Rechtswissenschaftlerinnen, Politologinnen, Soziologinnen, Geschichtswissenschaftlerinnen, Anthropologinnen und Philosophinnen miteinander über Konflikte streiten zu lassen? Diese Frage warf Claudia Kemper in ihrem abschließenden Fazit der Tagung auf. Dagmar Ellerbrocks Kommentar, man müsse strenggenommen vor allem über die gemeinsam verwendeten, aber aus der Sicht der beteiligten Disziplinen vermutlich jeweils unterschiedlich besetzten und wahrgenommenen Begriffe diskutieren, klang zwar nach einem akademischen Gemeinplatz, traf aber den Kern der Sache. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass jeder interdisziplinären Debatte die Überwindung der durch die je eigenen Fachbegriffe gesetzten Grenzen vorausgehen muss. Zumindest müssen sich die Beteiligten der – den disziplinären Befangenheiten geschuldeten – trügerischen Gleichheit der Wörter bei gleichzeitiger Verschiedenheit des Gemeinten bewusst sein. Erst dann kann sich ein produktiver Streit über Konflikte entwickeln, der nicht in erster Linie ein Streit um Worte ist. Von den Mühen und gelegentlichen Frustrationen interdisziplinärer Arbeit, aber auch davon, dass Reden und Verstehen über disziplinäre Grenzen hinweg bisweilen machbar ist und fruchtbar sei kann, handelte diese Tagung deshalb ebenso wie von Streit und Konflikt.

Konferenzübersicht:

Claudia Kemper / Nikola Tietze, Begrüßung und Einführung in das Thema

Input zu Konflikt- und Demokratietheorien

Thorsten Bonacker (Marburg), Wie viel Streit darf, wie viel Streit muss sein? Zur Ermöglichung und Bedrohung demokratischer Ordnungen durch Konflikte

Dirk Jörke (Darmstadt), Demokratische Konflikte und ihre gesellschaftlichen Voraussetzungen

Wer darf streiten? Zugehörigkeiten, Partizipation, Bürgerschaft

Carsten Keller (Duisburg-Essen), Urbane Konflikte in deutschen und französischen Exklusionskontexten: lebensweltliche Legitimation und sozialstaatliche Mikropolitik

Annette Ohme-Reinicke (Stuttgart), Streit und Partizipation. Zur Erzeugung von Problembewusstsein in Beteiligungsverfahren am Beispiel "Stuttgart 21"?

Demokratisieren Konflikte Europa?

Thomas Schmidt-Lux (Leipzig), Religion, Recht und Rechtsglaube. Zur Verrechtlichung von Konflikten um und über Religion

Anuscheh Farahat (Heidelberg), Demokratisieren Konflikte Europa? Sozialrechtliche Entscheidungen vor dem EuGH

Knud Andresen (Hamburg), Arbeitskonflikte in Europa – National oder europäisch?

Wie legitimieren Konflikte demokratische Ordnungen?

Philipp Nielsen (Berlin), Opposition und Kompromiss. Der Umgang mit Differenz in der frühen Bundesrepublik am Beispiel der Haushaltsberatungen

Marc Buggeln (Berlin), Streit um Steuern in der Bundesrepublik Deutschland (1980–2010). Demokratische Debatten und öffentlicher Protest vor dem Hintergrund wachsender Ungleichheit

Konflikte im Spannungsfeld von Raumordnungen: Wann stellen Konflikte die Legitimität demokratischer Ordnungszusammenhänge infrage?

Ulrike Jureit (Hamburg), Territorialität als Grundkonflikt. Die Europäische Union als postsouveräner Raum

Heidrun Friese (Chemnitz), Lampedusa. Mobilitäten, Gastfreundschaft, Antagonismus

Konflikte im Spannungsfeld von Freiheitsidealen und Affekten: Wo werden Konflikte in Ordnungen transformiert?

Dagmar Ellerbrock (Dresden), Das Recht auf Selbstverteidigung und das staatliche Gewaltmonopol

Jürgen Neyer (Frankfurt/Oder), Streit muss manchmal sein. Über den Unterschied zwischen Argumentieren, Rechtfertigen und Streiten in der europäischen Politik

Claudia Kemper, Kommentar zum zweiten Teil des Workshops

Abschlussdiskussion

  1. Vgl. u.a. Jörg Hüttermann, Entzündungsfähige Konstellationen. Eskalations- und Konfliktpotentiale in Kleinstädten der Einwanderungsgesellschaft, Weinheim / München 2010; Ferdinand Sutterlüty, In Sippenhaft. Negative Klassifikationen in ethnischen Konflikten, Frankfurt am Main 2010. Für eine kritische Besprechung der beiden Studien siehe auch Detlev Claussen, Ethnizistische Hornhautverkrümmung statt soziologischen Tatsachenblicks?, in: Soziologische Revue 36 (2013), 3, S. 281–286.
  2. In den ähnlich gelagerten, aber nicht identischen Verfahren ging es um die grundsätzliche Frage, ob nicht-erwerbstätige EU-Bürger, die sich in einem anderen Mitgliedsstaat aufhalten, dort Anspruch auf beitragsunabhängige Sozialleistungen haben, wenn sie dort Arbeit suchen (Alimanovic) beziehungsweise keine Arbeit suchen (Dano). Der EuGH entschied sowohl in seinem Urteil zum Fall Dano als auch in seinem Urteil zum Fall Alimanovic, dass ein Ausschluss von Sozialleistungen gerechtfertigt sei und nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße.

Dieser Beitrag wurde redaktionell betreut von Karsten Malowitz.

Kategorien: Recht Politik Gesellschaft Europa

Christina Müller

Dr. Christina Müller ist Literaturwissenschaftlerin und Lektorin im Philipp Reclam jun. Verlag. Sie war bis November 2016 für das Hamburger Institut für Sozialforschung als Redakteurin der Zeitschrift Mittelweg 36 sowie des Portals Soziopolis tätig.

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Julika Rosenstock

Dr. Julika Rosenstock studierte Religionswissenschaft, Soziologie und Ethnologie und promovierte in der Rechtswissenschaft. Derzeit ist sie wissenschaftliche Angestellte der Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur.

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