Henning Schmidt-Semisch | Rezension |

Von der Sünde zur Sucht

Rezension zu „Mit Geld spielt man nicht. Glücksspiel und ‚Glücksspielsucht‘ im parlamentarischen Diskurs“ von Gerd Möll

Abbildung Buchcover Mit Geld spielt man nicht! von Möll

Gerd Möll:
Mit Geld spielt man nicht. Glücksspiel und „Glücksspielsucht“ im parlamentarischen Diskurs
Deutschland
Bielefeld 2021: transcript
254 S., 45,00 EUR
ISBN 978-3-8376-6071-5

Die Geschichte des Glücksspiels ist lang, je nach Quelle reicht sie einige Jahrhunderte oder gar Jahrtausende zurück. Die Bewertungen der jeweiligen Spiele, aber auch der Spielenden sind dabei höchst ambivalent: Neben der Faszination und Leidenschaft für das Spiel mit dem Glück gab es stets auch den Kampf dagegen. Letzterer, so der Historiker Cornelius Torp, ist ideengeschichtlich ganz unterschiedlich begründet, wobei der älteste Traditionsstrang in Europa wohl „die christliche Verdammung des Glücksspiels als Sünde“ ist. Zum einen habe man das Losglück als einen „trivialisierenden Missbrauch der göttlichen Vorsehung“ gedeutet, zum anderen habe das Glücksspiel in jeder Hinsicht dem protestantischen „Postulat einer systematischen, asketischen und auf Arbeit ausgerichteten Lebensführung“ widersprochen.[1] Zudem habe es auch die bürgerlich-kapitalistische Kultur in mindestens dreierlei Hinsicht herausgefordert: Während man, erstens, das Risiko als unternehmerisches Prinzip hochhielt, lehnte man es zugleich als Element des Glücksspiels ebenso energisch ab; zweitens widersprach das Glücksspiel den Vorstellungen einer bürgerlich-rationalen Vernunft; und drittens stand „die Verteilung materieller Güter im Glücksspiel nach dem Zufallsprinzip in direktem Gegensatz zur bürgerlichen Norm der Leistungsgerechtigkeit, nach der wirtschaftlicher Erfolg und Anerkennung das Produkt von Talent und harter Arbeit zu sein hatten“.[2] Die hier nur grob umrissene Melange christlich-moralischer und bürgerlich-kapitalistischer Deutungen habe, so Torp, im gesamten 19. Jahrhundert einen gesetzlichen Feldzug gegen das Glücksspiel legitimiert, „der in unterschiedlicher Form und Intensität nicht nur alle Länder Europas und Nordamerikas erfasste, sondern tatsächlich eine globale Dimension annahm“ – und der eng verbunden war mit anderen Bewegungen gegen ‚unmoralische Verhaltensweisen‘, wie etwa den Konsum von Alkohol oder Drogen.[3]

Der kurze Ausflug in die Geschichte ist insofern interessant, als sich die skizzierten moralisch-christlichen und bürgerlich-kapitalistischen Argumentationslinien und Deutungen im Grunde bis heute in politischen Diskussionen wiederfinden. Allerdings kam in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine pathologisierende Sichtweise hinzu. Genau an diesem Punkt setzt Gerd Möll mit seinem Buch Mit Geld spielt man nicht! Glücksspiel und „Glücksspielsucht“ im parlamentarischen Diskurs an. Er analysiert Parlamentsdebatten und weitere glückspielbezogene Dokumente aus dem Bundestag sowie aus unterschiedlichen Bundesländern der alten BRD für den Zeitraum zwischen der Gründung der jeweiligen Parlamente nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und dem Jahr 2019. Möll fragt also nach den unterschiedlichen und konkurrierenden Deutungen des Glückspiels im parlamentarischen Diskurs und nimmt dabei eine an Michael Schetsche orientierte wissenssoziologische Perspektive ein.[4] Besondere Beachtung schenkt der Autor dem Aufkommen und der Durchsetzung des Problemmusters Glücksspielsucht beziehungsweise den Fragen, „von wem ‚Glücksspielsucht‘ in welcher Weise konzeptualisiert wurde und welche Faktoren für das Zustandekommen dieser ‚Erkrankung‘ jeweils verantwortlich gemacht worden sind“ (S. 19).

Bevor das Konzept der „Glücksspielsucht“ auf parlamentarischer beziehungsweise politischer Ebene verhandelt wurde, gab es dazu eine entsprechende wissenschaftliche Debatte, die Möll in einem ersten Schritt skizziert. Im Kontext des religiös-moralischen Diskurses hatte das Glücksspiel noch als Sünde, Laster oder unmoralisches Verhalten gegolten, mit Blick auf das ‚übermäßige Glücksspiel‘ war sogar von ‚teuflischer Besessenheit‘ die Rede gewesen. In wissenschaftlichen Untersuchungen entwickelte sich allmählich eine pathologisierende Perspektive auf sogenanntes problematisches Glücksspielverhalten. Dies führte 1980 dazu, dass man das compulsive gambling im „Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders“ (DSM-III) zunächst in die Rubrik der Impulskontrollstörungen einsortierte, eine Einordnung, die auch in der Folgeversion von 1994 (DSM-IV) bestehen blieb. Mit der Überarbeitung zum DSM-5 (2013) führte man allerdings den Begriff „gambling disorder“ ein, wodurch es zu einer „Verschiebung von der Kategorie der Impulskontrollstörung zur Verhaltenssucht“ kam (S. 42). Zwar habe es, so Möll, immer auch gewichtige und zahlreiche Gegenargumente gegen eine solche Verschiebung beziehungsweise Einordnung als Sucht gegeben, sie änderten jedoch nichts daran, dass auch die „International Classification of Diseases“ (ICD) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) die sogenannte Glücksspielstörung unter suchtartigen Verhaltensweisen aufführte.[5]

Im Folgenden widmet sich Möll sehr differenziert dem parlamentarischen Glücksspieldiskurs in der BRD. Insgesamt lassen sich durch die Jahrzehnte zwei große Sichtweisen ausmachen: eine eher glückspielbejahende und eine eher glücksspielkritische Diskursposition. In den 1950er-Jahren ging es zunächst vor allem um die (Wieder-)Zulassung von Spielbanken. Möll kann zeigen, wie im Zuge dessen Vertreter:innen eines glücksspielkritischen, vor allem christlich-moralisch argumentierenden Standpunkts, die insbesondere den Wert von Arbeit und ‚ehrlicher Sparsamkeit‘ propagierten, zunehmend von einer affirmativen, finanzpolitisch-individualistischen Diskursposition übertönt wurden.

„Diese alternative Position maß dem Glücksspiel keine ‚dämonische Kraft‘ mehr bei, sondern sah in ihm vor allem eine Einnahmequelle, aus der zusätzliche finanzielle Mittel für gemeinwohlorientierte Zwecke geschöpft werden konnten. Zudem galt die Teilnahme am kommerziellen Glücksspiel als Ausdruck individueller Entscheidungsfreiheit.“ (S. 83)

Fragen des Spielerschutzes sowie entsprechender Präventions- und Therapieangebote spielten bis zum Ende der 1970er-Jahre keine Rolle: „Die Frage nach der allgemeinen ‚Sozialschädlichkeit‘ des Glücksspiels hatte sich zu diesem Zeitpunkt anscheinend erledigt.“ (S.84) Dies sollte sich allerdings in den 1980er-Jahren ändern.

Seit der zweiten Hälfte der 1970er-Jahre gab es immer mehr Spielhallen, eine Entwicklung, die man in den Parlamentsdebatten als „Spielhallenflut“ und zunächst insbesondere als eine Frage der Stadtentwicklung problematisierte. Allerdings kam es relativ bald zu einer Überlagerung dieser Perspektive, nämlich als die Debatten über Glücksspielsucht einsetzten. Dadurch nahm der entsprechende Gefährdungsdiskurs „eine stark gesundheitspolitische Färbung“ (S. 116) an, man richtete das Augenmerk nun vor allem auf die als problematisch eingestuften Spielenden. Gleichzeitig bestand Konsens darüber, dass man das Glücksspiel nicht grundsätzlich verbieten, sondern nur über das Wie der Regulierung eines legalen Angebots nachdenken könne.

Hinsichtlich der Regulierung standen sich dann allerdings wieder die marktliberale und die etatistische Diskursposition gegenüber. Die etatistische Argumentation zielte auf ein Staatsmonopol, da ihr zufolge der Staat aufgrund seiner fehlenden Gewinnorientierung wesentlich besser dazu in der Lage sei, das Problem der Glücksspielsucht zu bekämpfen als Privatunternehmen. Laut den Protagonist:innen der Marktöffnung hingegen waren private Glücksspielanbieter sehr wohl dazu in der Lage, „ihrer gesellschaftlichen Verantwortung in puncto Verbraucher- bzw. Spielerschutz nachzukommen und dabei zugleich einen Raum für individuelle Freiheit zu schaffen, der von den Spielern im Sinne persönlicher Selbstverantwortung genutzt werden sollte“ (S. 142). Beide Standpunkte stellten das Problemmuster Glücksspielsucht nun nicht mehr infrage (S. 153). Im Gegenteil: Vor allem die marktliberale Diskursposition habe sich das Problemmuster der Glücksspielsucht insbesondere mit Blick auf die angesprochene Selbstverantwortung zunutze gemacht:

„Die marktliberale Diskursposition bevorzugte das Deutungsmuster vom ‚krankhaften Spieler‘, das mit einem Krankheitsmodell korrespondiert, das die Ursache für ‚Glücksspielsucht‘ vollständig im Individuum verortet […]. Dieses Deutungsmuster eröffnet die Möglichkeit für die Behauptung, dass im Glücksspiel nicht die Ursache für ‚Glücksspielsucht‘ liegt […] und deshalb weder eine gesonderte Form der Regulierung erforderlich ist, noch Verbote angemessen sind.“ (S. 163 f.)

Möll zeichnet ausführlich die parlamentarischen Debatten nach, die in der Folgezeit über die unterschiedlichen Regulierungs- und Präventionsmaßnahmen geführt wurden. Freilich standen die Kontroversen zunehmend unter dem Eindruck der drastischen Zunahme vielfältiger Glücksspielvarianten im Internet. Die angestrebten Präventionsmaßnahmen hingen maßgeblich davon ab, wo man die Ursachen für das problematische Glücksspiel beziehungsweise die Glücksspielsucht verortete. Während die etatistische Diskursposition Methoden der Verhältnisprävention (insbesondere um das Angebot zu verringern) präferierte, plädierte die marktliberale Diskursposition eher für Maßnahmen der Verhaltensprävention: vor allem Aufklärungskampagnen und Informationen über Gewinn- und Verlustwahrscheinlichkeiten der verschiedenen Glücksspielvarianten (S. 224).

Als besonders interessant erweisen sich dabei die Auseinandersetzungen um die Einführung der Spielersperre sowie einer entsprechenden bundesweiten Sperrdatei. Die Spielenden können sich entweder selbst unter eine solche Sperre stellen, was Möll als eine mit Blick auf das Problemmuster der Glücksspielsucht paradoxe „Aufforderung zur Eigenverantwortung und Selbstführung“ (S. 188) interpretiert. Oder aber die Glücksspielveranstalter sollen Fremdsperren gegen Personen verhängen, wenn

„sie aufgrund der Wahrnehmung ihres Personals oder aufgrund von Meldungen Dritter wissen oder aufgrund sonstiger tatsächlicher Anhaltspunkte annehmen müssen, dass sie spielsuchtgefährdet oder überschuldet sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen oder Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen oder Vermögen stehen“.[6]

Die Fremdsperren wurden als tiefer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte kontrovers diskutiert, zumal hier gleiches Verhalten ungleich bewertet werde: Es gehe

„also nicht mehr allein um ein psychopathologisches Phänomen, sondern wesentlich darum, in welchem Verhältnis die Einnahmen eines Spielers zu seinen Ausgaben für die Teilnahme an einem Glücksspiel stehen. Anhand dieses quantitativen Kriteriums konnte nunmehr identisches Glücksspielverhalten völlig unterschiedlich bewertet werden. Was in einem Fall als Indikator eines problematischen Spielverhaltens galt, konnte im anderen Fall als völlig unbedenklich angesehen werden.“ (S. 205)

Insofern bewegten sich die Debatten zur Prävention der Glücksspielsucht stets zwischen Paternalismus und Selbstverantwortung. Zu konstatieren sei „eine Pluralität von Rationalitäten, aus der eine Kombination von Maßnahmen hervorgeht, die entweder bevorzugt auf Selbst- oder auf Fremdkontrolle abzielen“ (S. 225). Lange Zeit habe dabei der Imperativ gegolten: „Mit Geld spielt man nicht, außer man kommt trotzdem seinen gesellschaftsdienlichen Verpflichtungen nach!“ Wie der neue, aktuelle Glückspielstaatsvertrag zeige, sei dies nun „ergänzt worden durch den Imperativ ‚Mit Geld spielt man nicht, außer man hat genug davon!‘“ (S. 231 f.).

Insgesamt bietet das Buch einen gleichermaßen detaillierten wie interessanten Einblick in die parlamentarischen Debatten und Argumentationen zum Umgang mit dem Glücksspiel seit den 1950er-Jahren in Deutschland. Der Fokus auf die entsprechenden Problematisierungsprozesse zeigt einmal mehr,[7] welche Plausibilität die Kategorisierung als (Glücksspiel-)Sucht entfalten kann. Sie avancierte innerhalb weniger Jahre zum unhinterfragten Erklärungsprinzip eines ganzen Diskursfeldes. Aber nicht nur das: Möll zeigt auch, dass eine solche Medikalisierung des problematischen Spielens keineswegs nur als Argument zur Einhegung des Angebotes genutzt, sondern zugleich auch im Sinne einer marktliberalen Rationalität für eine Öffnung instrumentalisiert werden konnte.

  1. Cornelius Torp, Glücksspiel und Zivilisierungsmission. Globalgeschichtliche Perspektiven auf das 19. Jahrhundert, in: Geschichte und Gesellschaft 43 (2017), 4, S. 526–556, hier S. 530.
  2. Ebd., S. 527.
  3. Ebd., S. 555.
  4. Michael Schetsche, Empirische Analyse sozialer Probleme. Das wissenssoziologische Programm [2008], Wiesbaden 2014.
  5. Siehe hierfür die ICD-11, die zum 1. Januar 2022 in Kraft trat.
  6. Auszug aus § 8a Glücksspielstaatsvertrag 2021.
  7. Vgl. auch Lucia Schmidt, Glücksspielsucht. Aufkommen der Problemdefinition und anhaltende Kontroversen, in: Soziale Probleme 23 (2012), 1, S. 40–66.

Dieser Beitrag wurde redaktionell betreut von Wibke Liebhart.

Kategorien: Geld / Finanzen Geschichte

Henning Schmidt-Semisch

Henning Schmidt-Semisch ist Professor am Fachbereich Human- und Gesundheitswissenschaften der Universität Bremen und leitet im Institut für Public Health und Pflegeforschung die Abteilung Gesundheit und Gesellschaft.

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